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Neue Masche

Dashcam überführt Lkw-Rowdy in Neubrandenburg

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Lkw-Fahrer auf dem Neubrandenburger Friedrich-Engels-Ring scheinen nach Unfällen eine neue Masche anzuwenden. Das sorgt für Unruhe. Können Dashcams in solchen Fällen weiterhelfen?
Veröffentlicht:18.10.2017, 05:50

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Der Nordkurier hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Dashcam und öffentlicher Straßenverkehr zusammengefasst:

Wieso gibt es immer wieder Diskussionen um die Dashcams?

Weil die Rechtslage nicht eindeutig ist. So ist es umstritten, inwieweit Aufnahmen für Gerichtsverfahren verwendet werden können oder nicht.

Könnten Dashcams bei Unfällen nicht für die Klärung der Schuldfrage sorgen?

Auf jeden Fall. Der Neubrandenburger ADAC-Anwalt Jürgen-Michael Leopold verweist beispielsweise auf eine neue Masche von Lkw-Fahrern auf dem Neubrandenburger Friedrich-Engels-Ring. Wenn der Lasterfahrer beim Fahrspurwechsel ein anderes Auto „übersieht“ und es rammt, fährt er wieder zurück in seine alte Fahrspur. Kommt die Polizei, um den Unfall aufzunehmen, behauptet der Lasterfahrer, dass der Pkw-Nutzer die Fahrspur gewechselt habe. Zweimal sei dies in den vergangenen Wochen so passiert. Einer der Autofahrer habe eine Dashcam an Bord gehabt.

Können diese Bilder als Beweismittel genutzt werden?

Angesichts der umstrittenen Rechtslage hat Leopold da seine Zweifel. Dagegen dürfte es bei Dashcams, die nicht permanent den Verkehr aufnehmen, sondern Anlass bezogen filmen, keine Probleme geben, sagt der Anwalt. Solche Dashcams sind mit einem G-Sensor ausgerüstet, der die Videoaufnahme bei einer starken Beschleunigung oder aber einem abrupten Bremsmanöver startet.

Was sagt der Datenschutzbeauftragte zum Thema Dashcams im Auto?

Für Datenschützer steht fest, dass die Kameras nicht permanent den öffentlichen Raum filmen dürfen. „Das ist aus Sicht des Datenschutzes nicht gerechtfertigt“, sagt Rolf Hellwig, Referatsleiter beim Landesdatenschutzbeauftragten MV. Unterschiedliche Meinungen gebe es unter den Datenschutzbeauftragten der Länder zu Anlass bezogenen Aufnahmen.

Beispielsweise sei denkbar, dass Dashcams erst dann aufnehmen, wenn der Airbag ausgelöst wird. „Das wird in den Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer verschiedentlich gesehen“, sagt Hellwig. Ob eine Dashcam-Aufnahme vor Gericht genutzt wird, entscheide der jeweilige Richter. Es hänge auch von der Schwere des Delikts ab, ob ein solches Video verwendet werde, sagt Hellwig.