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Mordfall Leonie

David H. hat keine letzten Worte für Leonie

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung von David H. haben ihre Plädoyers gehalten. Der wegen Mordes angeklagte H. hatte selbst keine letzten Worte in dem Verfahren.
Veröffentlicht:06.01.2020, 13:20

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Knapp zwei Stunden hielten die beiden Verteidiger des mordverdächtigen David H. am Montag ihre Plädoyers vor dem Landgericht Neubrandenburg. Doch als der Stiefvater von Leonie (6) aus Torgelow, für deren Tod er verantwortlich sein soll, noch selbst die Chance hatte, etwas zu sagen – da schwieg er. Fast. „Ich schließe mich meinen Anwälten an”, sagte David H. nur.

Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft für David H. Er soll Leonies Tod durch seine Misshandlungen im Kauf genommen und versucht haben, diese zu verdecken. Die Verteidigung des Mordverdächtigen sieht das völlig anders. Ein Mord und die Schuld an Leonies schweren Verletzungen seien trotz der langen und detaillierten Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei David H. zuzuordnen. Auch der Mutter von Leonie, Janine Z., wurden Misshandlungen vorgeworfen. Sie ist in diesem Prozess Zeugin, doch gegen sie wird in einem parallelen Verfahren ermittelt. Warum beide nicht zusammen angeklagt sind, sei ein Rätsel, hieß es von der Verteidigung.

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Dass die widersprüchlichen Aussagen von Janine Z. aufgrund einer Intelligenzminderung schwierig zu bewerten seien, war für die Verteidiger des Angeklagten nachvollziehbar. Aber dieses Recht müsse man David H. ebenfalls einräumen, er sei schließlich auch intelligenzgemindert. Wie könne es beispielsweise sein, dass die Mutter ihre Kinder nicht unbekleidet gesehen habe und erst am 12. Januar 2019, Leonies Todestag, die schweren Verletzungen der Sechsjährigen bemerkt habe? Warum habe sie an diesem Abend, als die Wohnung voller Polizisten war, nicht gesagt, dass H. die Kinder und sie selbst geschlagen habe? Wegen vieler solcher Widersprüche und aus ihrer Sicht einseitigen Ermittlungen forderte die Verteidigung kein eindeutiges Strafmaß.

Am 9. Januar hat das Landgericht Neubrandenburg ein Urteil in dem Mordprozess um die kleine Leonie gefällt. Sie starb am 12. Januar 2019 in der Wohnung ihrer Mutter und ihres Stiefvaters in Torgelow.