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Gerichtsverhandlung

Ein Neubrandenburger im zähen Sumpf der Drogensucht

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Ein junger Mann stiehlt und verstößt gegen Bewährungsauflagen. Seine Vergangenheit ist von Sucht geprägt. Vor Gericht offenbart sich das bisherige Scheitern seiner Existenz.
Veröffentlicht:05.06.2022, 12:24

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Ein Problem des Angeklagten ist bereits kurz vor der Verhandlung am Freitagvormittag klar. So klar wie der Schnaps, dessen Geruch ihn beim Eintritt in den Saal des Neubrandenburger Amtsgerichts umgibt. Der 22-Jährige ist drogen- und alkoholabhängig. Er versteckt sich unter seiner Kapuze, erst nach Mahnung von Richterin Birgit Hensellek kommt er aus der Deckung. Die Staatsanwältin wirft ihm vor, Wodka aus zwei Supermärkten gestohlen zu haben. Außerdem, merkwürdig genug, Magen- und Darmtabletten, Baldrian und Parfüm aus einer Drogerie.

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Die Beute ist insgesamt nur ein paar Euro wert. Doch dazu kommt eine happige Vorgeschichte, geprägt von Kriminalität, Sucht – und vom Scheitern. Einige Male musste er schon im Gericht erscheinen, immer wieder wegen Diebstählen und Drogensachen. 2020 wurde der Neubrandenburger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.

Bewährt hat er sich nicht, die Auflagen hielt er nicht ein. Stattdessen wurde er wieder straffällig. „Ich hatte zu dem Zeitpunkt kein Geld. Den Wodka wollte ich teilweise gegen Geld oder Essen eintauschen“, sagt der Angeklagte, als er die Taten einräumt. „Mitunter auch für Betäubungsmittel“, gibt er auf Nachfrage der Richterin zu.

Immer wieder Termine versäumt

Der junge Mann hatte seinen Hauptschulabschluss geschafft, anschließend besuchte er eine Berufsschule, wurde wegen Drogenproblemen jedoch rausgeschmissen. „Ich habe damit psychische Probleme kompensiert“, sagt er. In seinem Zustand habe er deshalb auch keine Termine beim Jobcenter wahrnehmen, Kontakt zu seinem Bewährungshelfer halten oder Schulden bei der Krankenkasse bezahlen können – was einer Entgiftung angeblich im Weg gestanden habe.

„Aber Sie sind übers Jobcenter versichert. Ihr Fallmanager kümmert sich um solche Dinge“, widerspricht sein Bewährungshelfer, der vor Gericht als Zeuge aussagt. Dessen Aussage vervollständigt das traurige Bild des jungen Angeklagten: Termine würden nur selten wahrgenommen und sein Klient arbeite nicht mit. „Dann können wir auch nichts machen“, sagt der Bewährungshelfer.

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Die Einhaltung von Terminen könne für Leute mit einem Suchtproblem schwierig sein, räumt die Staatsanwältin ein. Oft gehe mit der Sucht eine Depression einher, wodurch kleine Dinge zur Herausforderung würden. Dies sei tragisch, rechtfertige jedoch keine Straftaten. „Ich habe viel mit Süchtigen zu tun. Aber nicht alle stehlen“, sagt die Staatsanwältin. Sie plädiert, trotz der Vorstrafen des Angeklagten und des Versagens in der Bewährung, dafür, noch mal beide Augen zuzudrücken. Kein Gefängnis, stattdessen eine Geldstrafe.

Der Verteidiger redet seinem Klienten noch vor der Urteilsverkündung ins Gewissen. Er solle sich fragen, was er mit seinem Leben anfangen wolle – Angebote zur Hilfe seien ja vorhanden. Am Ende verurteilt Richterin Birgit Hensellek den jungen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 910 Euro. Geld, das er sowieso nicht hat. Die Strafe kann jedoch in Arbeitsstunden umgewandelt werden.