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Beleidigungen

Ermittlungen gegen Richter im Auschwitz-Verfahren

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Sanitäter Hubert Z. wurde bereits eingestellt. Für die Richter gibt es in diesem Auschwitz-Verfahren ein Nachspiel.
Veröffentlicht:22.01.2018, 12:48

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Die Staatsanwaltschaft Stralsund hat ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen drei Richter des Neubrandenburger Landgerichts wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet. „Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Stralsund kann einer herabwürdigenden Anmerkung der beschuldigten Richter ... eine ehrverletzende Wirkung gegenüber dem betroffenen Nebenklagevertreter beigemessen werden”, erklärte Sascha Ott, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund.

Ermittelt wird gegen drei Richter der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neubrandenburg, die das Auschwitz-Verfahren gegen den ehemaligen SS-Sanitäter Hubert Z. geführt hatten. Bevor das Verfahren Ende August 2017 eingestellt worden war, kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen der Kammer auf der einen sowie der Staatsanwaltschaft Schwerin und den Vertretern der Nebenklage auf der anderen Seite.

Rechtsbeugung durch Kammer unterstellt

Ende 2016 hatte der Vorsitzende Richter Klaus Kabisch angekündigt, die beiden jüdischen Brüder Walter und William Plywaski als Nebenkläger auszuschließen. Nachdem Cornelius Nestler, einer der Vertreter der Nebenkläger, der Kammer daraufhin Rechtsbeugung unterstellte, reagierte Kabisch harsch: Er warf Nestler in einem offiziellen Schreiben der Kammer „narzisstisch dominierte Dummheit“ vor. Diese Aussage führt nun zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stralsund, sagte Ott.

Dagegen werde es keine Ermittlungen wegen Rechtsbeugung gegen das Neubrandenburger Richter-Trio geben. Rechtsanwalt Thomas Walther hatte eine diesbezügliche Anzeige gestellt, weil er und Nestler zweimal vom Landgericht als Nebenkläger abgelehnt worden waren. „Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” für den Verdacht der Rechtsbeugung gebe es nicht, urteilte die Staatsanwaltschaft.