StartseiteRegionalNeubrandenburgEx-Vize der AfD wegen Hitlergruß zu Geldstrafe verurteilt

Neubrandenburger Amtsgericht

Ex-Vize der AfD wegen Hitlergruß zu Geldstrafe verurteilt

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Der einstige AfD-Landessprecher musste sich in Neubrandenburg wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen verantworten – und hat schon Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Veröffentlicht:19.05.2022, 12:09

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Der vor einem Jahr von allen AfD-Spitzenämtern in Mecklenburg-Vorpommern zurückgetretene Hagen Brauer ist am Neubrandenburger Amtsgericht wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt worden.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Schweriner im Mai 2020 Ordner einer Veranstaltung auf dem Neubrandenburger Marktplatz mit dem Hitlergruß begrüßt hat. Ein Polizist hatte das gesehen und noch während der Kundgebung war der damalige AfD-Funktionär über eine Anzeige informiert worden.

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Es ist gesetzlich verboten, nationalsozialistische Symbole, Parolen oder eben Grußformeln zu verwenden. Im vergangenen Jahr verurteilte ein bayerischer Richter einen Mann, der angetrunken „Sieg heil” brüllte, zu einer Geldstrafe in Höhe von zwei Monatsgehältern – das Doppelte der früher üblichen Bestrafung.

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Der Angeklagte in Neubrandenburg hatte die Tat stets bestritten. Wie es vom Amtsgericht hieß, habe der 68-Jährige auch schon Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Somit muss der Prozess zu einem späteren Zeitpunkt vom Landgericht neu aufgerollt werden.