StartseiteRegionalNeubrandenburgFaust mitten ins Gesicht bringt Fußballer vor Gericht

Wirtshausschlägerei

Faust mitten ins Gesicht bringt Fußballer vor Gericht

Neubrandenburg / Lesedauer: 4 min

Bei einer heftigen Wirtshausschlägerei war zum Glück ein ausgebildeter Rettungssanitäter unter den Gästen. Während der Schläger nach der Tat herumbrüllte, dass ja alle Angst vor ihm hätten.
Veröffentlicht:19.01.2022, 15:45

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Die 40-Jährige hatte das richtige Bauchgefühl. Als die gelernte Pflegefachkraft an jenem spätsommerlichen Abend den Biergarten des Kleinstadt-Lokals betrat und die Gäste an den Tischen unter freiem Himmel begrüßen wollte, nahm sie schnell Abstand von diesem Akt der Höflichkeit. Denn an einem der Tische herrschte dicke Luft und ein Streit war im Gange.

Das Opfer fiel um wie vom Blitz getroffen

Das sei nichts für sie gewesen, sagt sie als Zeugin vor Gericht, da halte sie sich immer raus. Mitansehen musste sie trotzdem, was geschah: Einer der beiden Streithähne war bereits im Aufbruch, als der andere herangerauscht kam und ihm einen Boxhieb seitlich ins Gesicht versetzte. Der Mann fiel um wie vom Blitz getroffen und blieb liegen. Mit dem Oberkörper schon auf der Straße, die Beine noch auf dem Gehweg. „Das Geräusch, als der mit dem Kopf auf die Steine knallte, hab ich immer noch im Kopf“, sagt die vorsichtige Pflegerin.

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Doch damit nicht genug: Der andere holte aus und versetzte seinem Opfer noch einen wuchtigen Tritt ins Gesicht. Hinterher, erzählt die Zeugin, habe der noch krakeelt bei seinem Abgang. „Ihr“, schrie er die entsetzten Gäste an, „habt doch alle Angst vor mir“. Sein Opfer hat das schon nicht mehr gehört, bereits nach dem Schlag und dem Sturz verlor der die Besinnung.

Der Geprügelte haute schnell wieder aus dem Krankenhaus ab

Der mutmaßliche Schläger und Treter und Brüller sitzt als Angeklagter im Neubrandenburger Amtsgericht, die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen Mann, den viele als Fußballer aus einem Verein der Region kennen, gefährliche Körperverletzung vor. Neun Zeugen sind aufmarschiert, die etwas zu dem Vorfall sagen können – wenn auch manchmal nur mit großen Mühen. Kunststück, die leidige Angelegenheit liegt schon fast zweieinhalb Jahre zurück.

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Unter den Gästen war damals – zum Glück – auch ein ausgebildeter Rettungssanitäter, der ganz schnell vom Wirt des Etablissements gerufen wurde, um erste Hilfe bei dem Bewusstlosen zu leisten. „Ich legte den schnell in die stabile Seitenlage und ließ mir eine Wärmedecke aus dem Sani-Kasten der Gaststätte reichen“. Dann übernahmen auch schon die alarmierten Rettungssanitäter und fuhren mit dem inzwischen wieder erwachten Prügelopfer ins Neubrandenburger Klinikum. Die Notärzte konstatierten eine Gehirnerschütterung und waren am nächsten Morgen alles andere als begeistert, als sich der Geprügelte gegen jede medizinische Vernunft selbst aus dem Krankenhaus entließ.

Anwalt führt Notwehr und Trunkenheit an

Das Opfer von einst fehlt unentschuldigt zu „seiner“ Verhandlung, Richterin Birgit Hensellek schickt nach der Polizei, um ihn ins Gericht zu eskortieren, aber auch die kann den Mann nicht finden. Strafe muss ein, die Staatsanwältin beantragt deshalb 100 Euro Ordnungsgeld gegen den schwänzenden Zeugen.

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So ein Tritt gegen den Kopf, fasst die Anklägerin zusammen, könne unter Umständen dazu geeignet sein, das Leben des Opfers zu gefährden. Sie fordert eine achtmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung für den jungen Vater, und dazu 1000 Euro Geldbuße. Der Verteidiger des Kleinstadt-Fußballers hingegen plädiert gegen eine Freiheitsstrafe. Sein Mandant, der damals mehr als 2,1 Promille intus hatte, sei deshalb praktisch schuldunfähig. Schließlich erinnere er sich kaum noch an den Abend. Zudem habe er sich in Notwehr befunden, zuvor hatte nämlich der andere auch schon zugeschlagen.

Das Urteil

Von Notwehr will die Richterin nichts hören, sie verurteilt den Angeklagten zu genau der Strafe, die schon die Staatsanwältin gefordert hat. Und die 1000 Euro Geldbuße soll der Angeklagte auch zahlen – an das Deutsche Rote Kreuz.