StartseiteRegionalNeubrandenburgMuss diese Kunst jetzt weg?

Ärger um Holzreste-Haufen

Muss diese Kunst jetzt weg?

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Ein Installation aus Holzteilen ist derzeit in der Kunstsammlung Neubrandenburg zu sehen. Vorschriften besagen jedoch, dass das Werk dort nicht hingehört - aus Brandschutzgründen.
Veröffentlicht:29.07.2014, 12:14

Artikel teilen:

Spätestens seit ein Hausmeister 1986 in der Düsseldorfer Kunstakademie die berühmte "Fettecke" des Aktionskünstlers Joseph Beuys wegschrubbte, grassiert bei schwer verständlichen Kunstwerken immer wieder die Frage "Ist das Kunst oder kann das weg?". In der Neubrandenburger Kunstsammlung wird die Frage derzeit anders gestellt: "Ist das Kunst oder muss das weg?"

Der Künstler Holger Stark aus Nordwestmecklenburg zeigt hier seit Ende Juni seine Installation "Risiko" als Teil der aktuellen Ausstellung "Fünf Positionen der Gegenwart". Bis 31. August ist sie zu sehen. Bei seinem Werk "Risiko" handelt es sich um kleinteilige Holzreste aus dem Bestand einer Greifswalder Yachtbaufirma, die zu einem bis zu vier Meter hohen, 17 Meter langen und bis zu vier Meter breiten Kunstwerk zusammengefügt worden sind. Rund die Hälfte des Kunstwerks befindet sich auf dem Innenhof. Das lose Holz ist auch an großen Glastüren hochgeschichtet, im Innenraum wird es weiter geführt.

Die Feuerwehr der Stadt Neubrandenburg nimmt nun den Titel des Kunstwerkes sehr wörtlich. Sie sieht ein tatsächliches Risiko - nämlich in Sachen Brandschutz - und plädiert für eine Verlagerung des Kunstwerkes.

Künstler hat kein Verständnis

Peter Modemann, Stellvertreter des Oberbürgermeisters und für Sicherheit und Ordnung in der Stadt zuständig, sowie Frank Bühring, Leiter der Berufswehr Neubrandenburg, betonen, dass sie nichts gegen das Kunstwerk von Holger Stark haben. Es stehe nur an der falschen Stelle. Laut Landesbauordnung müsste es mindestens fünf Meter von der nächsten Wand entfernt sein. Vor allem die direkte Lage an der Glaswand sei im Brandfall sehr gefährlich, die Gefahr eines Übergriffs auf das Gebäude sei dadurch äußerst hoch. Hier gehe es aber auch um versicherungsrechtliche Fragen, so der Jurist Modemann: Im Brandfall könnte eine Versicherung darauf pochen, dass die Stadt grob fahrlässig gehandelt habe und den Schaden nicht ersetzen. Momentan werde der Innenhof nachts öfter bestreift, um ein Auge auf das Geschehen zu haben.

Merete Cobarg, Leiterin der Kunstsammlung, bedauert die Situation. Wenn sie einen "Goldesel" hätte, dann würde sie gern eine ständige Brandwache am Kunstobjekt bezahlen. Doch den habe sie leider nicht und müsse sich wohl den Zwängen durch die Brandschutzvorschriften beugen und die Installation wieder abnehmen lassen.

Der Künstler Holger Stark hat dafür allerdings kein Verständnis. Man dürfe an Kunstwerke keine Maßstäbe anlegen, die sich an Hochbauvorschriften orientieren, sagt er. Dann dürfte man keine Fackel mehr im Theater und kein Feuerwerk mehr im Stadion entzünden. Zumal es sich bei dem Holz um "nicht leicht entflammbares" Material handele. Man müsse es schon absichtlich entzünden, um einen Brand herbeizuführen. Doch gegen eine solche Gefahr sei man nie gefeit - egal ob mit Holzkunstwerk im Innenhof oder ohne. In Neubrandenburg mische sich die Nichtkenntnis von zeitgenössischer Kunst mit dem Regelwerk der Hochbauvorschriften, wirft er der Stadt vor.