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Großes Interesse an Schöffenamt in Neubrandenburg

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Von unserem RedaktionsmitgliedAndreas SegethWährend in anderen Regionen Laienrichternach dem Zufallsprinzip ausgewählt und verpflichtet werden müssen, ...
Veröffentlicht:08.04.2013, 02:17

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Von unserem Redaktionsmitglied
Andreas Segeth

Während in anderen Regionen Laienrichter
nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und verpflichtet werden müssen, melden sich in der Viertorestadt stets ausreichend Bewerber.

Neubrandenburg.Ab dem
1. Januar 2014 treten im Amtsgericht und im Landgericht Neubrandenburg knapp 60neue Laienrichter für fünf Jahre ihren Dienst an. Nach einem Aufruf im Nordkurier haben sich 119 Frauen und Männer gemeldet, die dieses Ehrenamt bekleiden möchten. Zwei Bewerber musste man allerdings gleich wieder aussortieren, sagte Jörg Schmiedel, Abteilungsleiter des Einwohnerservice im Rathaus. Denn ein Bewerber sei zu jung gewesen, ein weiterer zu alt.
Laut Gerichtsverfassungsgesetz muss man bei Antritt des Schöffenamtes mindestens 25 Jahre alt, darf aber auch nicht älter als 70Jahre sein. In Neubrandenburg habe man übrigens noch nie Probleme gehabt, die Schöffenliste zu füllen, es habe stets eine ausreichende Anzahl an Bewerbern gegeben, so Schmiedel.
Reich werden Schöffen übrigens nicht. Die Aufwandsentschädigung liegt – je nach Verdienstausfall – zwischen fünf und 25 Euro pro Stunde. Ehrenamtliche Richter haben bei der Urteilsfindung das gleiche volle Stimmrecht wie ein Berufsrichter. Sie können sogar mehrheitlich den Berufsrichter überstimmen.
Die Stadtvertretung hat die Liste jetzt genehmigt. Die weitere Auswahl der Schöffen und Hilfsschöffen wird das Amtsgericht vornehmen. Dafür gelten ganz besondere Kriterien: Von vornherein nicht zugelassen werden laut Gesetz Vollzugsbeamte, Vorstehende einer Religionsgemeinschaft wie Priester, Imame, Rabbiner, politische Beamte, Volljuristen und bestimmte Berufe im Gesundheitswesen (Ärzte, Hebammen, Krankenpfleger).
Die NPD hatte vor einem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern dazu aufgerufen, dass Neonazis das Schöffenamt anstreben sollen. Diese haben allerdings nur wenig Chancen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2008 eine besondere Verfassungstreue als Voraussetzung fürs Ehrenamt gesehen. In Neubrandenburg habe der Aufruf der Neonazis auch nicht gefruchtet, weiß Schmiedel. Nach seiner Kenntnis seien keine Rechtsextremisten unter den Bewerbern.

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