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Gerichtsbericht

Hat sie oder hat sie nicht? Senioren-Helferin vor Gericht

Neubrandenburg / Lesedauer: 5 min

Ein Albtraum für Senioren – und für die Kinder. Eine Vertrauensperson, die Ältere ausnutzt und um ihr Geld bringt. So ein Verdacht landete in Neubrandenburger vor der Richtern.
Veröffentlicht:27.04.2022, 05:51

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Die Anklage wiegt schwer: Eine Vertrauensperson, die sich seit Jahren um ein älteres Ehepaar gekümmert hat, soll sich nach dem Tod der Frau ungeniert am Konto des Witwers bedient haben. Sogar dann noch, als sich um die Angelegenheiten des dementen 89-Jährigen schon eine bestellte Betreuerin gekümmert hat.

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Mehr als 17 000 Euro und 21 Straftaten

Die 57-jährige knautscht immer wieder ihr Taschentuch, Tränen haben das sorgfältige Make-up längst zerfließen lassen. Die Stimme der Angeklagten ist leise, die Staatsanwältin muss sie ermahnen, etwas lauter zu sprechen. Noch nie hatte sie mit der Justiz zu tun – und jetzt das.

In der Anklage werden ihr 21 Straftaten vorgeworfen. Innerhalb von gut drei Monaten soll sie mit einer fremden Geldkarte 17  500 Euro abgezweigt und für sich behalten haben. Meistens 1000 Euro, manchmal 500, regelmäßig alle paar Tage. Die Abhebungen an den Geldautomaten in Neubrandenburg liegen schon etwas zurück, von August bis November 2018.

Die Geldkarte gehörte einem 89-jährigen Akademiker, der seit einem halben Jahr verwitwet war. Sogar als der alte Mann schon im Krankenhaus lag und nicht mehr lange zu leben hatte, hob sie an drei Tagen jeweils 1000 Euro ab. Er wollte das so, sagt sie, selbst in der Klinik will er Bargeld gebraucht haben. Die 3000 Euro habe sie in einen kleinen Koffer gesteckt, den sie ihm ans Krankenbett gebracht habe.

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Nach dem Tod der Frau auf großem Fuß gelebt?

Überhaupt, keinen Cent habe sie für sich verbraucht. Das Ehepaar kannte die Chefin eines Seniorenbüros damals schon neun Jahre lang. Kurz nachdem sie sich selbstständig gemacht hatte mit einem Rundumservice für den Haushalt und die Unterstützung betagter Zeitgenossen in allen Lebenslagen hatten die beiden älteren Neubrandenburger sie engagiert. Mehrmals in der Woche sei bei ihnen gewesen, nach dem Tod der Frau immer öfter. Und der Witwer habe sie gebeten, als er schon zu schwach für die Wege war, für ihn Geld abzuheben. „So oft und so viel?“, will die Staatsanwältin wissen. Die Angeklagte nickt. Der Mann sei nach dem Tod der Frau richtig aufgeblüht und habe sich das Leben etwas kosten lassen.

Na, ja. Nachbarn berichten von zunehmender Demenz und Hilflosigkeit und auch die gesetzliche Betreuerin, vom Gericht wenige Wochen vor dem Tod des Rentners als dessen Vertretung eingesetzt, hat dafür keine Anzeichen gefunden. In der Wohnung, die sie nach dem Tod des Mannes ausgeräumt hat, hätten sich jedenfalls dafür keine Beweise gefunden. Und noch etwas hat die Betreuerin verwundert: „Es gab kein Bargeld, in der ganzen Wohnung nicht“. Dies sei nach ihren Erfahrungen sehr verwunderlich.

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Polizei fand bei ihr hohe Geldsumme

Sie erzählt, dass sie oder ihre Kollegen nicht selten hohe Geldsummen in den Wohnungen betagter Frauen und Männer finden, die nicht mehr nach Hause zurückkehren können, weshalb die Wohnungen aufgelöst werden müssen. Neulich erst habe eine Kollegin den Bademantel eines älteren Klienten gewaschen. Und sehr erstaunt viele Geldscheine in der Trommel entdeckt. Geldwäsche, für die sich kein Staatsanwalt interessiert.

Für die Staatsanwältin ist die Sache klar: Gelegenheit mache Diebe, auf den Fotos vom Geldautomaten sei die Angeklagte identifiziert worden und von wegen, der alte Herr sei nach dem Tode der Frau aufgeblüht. Zusammengesackt sei er, wie Zeugen berichteten. Und außerdem seien während einer Wohnungsdurchsuchung im Februar 2019 bei der 57-Jährigen mehr als 20 000 Euro Bargeld und Kontoauszüge des im November zuvor verstorbenen Mannes entdeckt worden.

Geld, dass aus dem Verkauf eines Autos stamme, wehrt sich die Angeklagte. Zudem habe sich das Ehepaar noch zu Lebzeiten der Frau immer sehr dankbar gezeigt. Höhere Summen seien ihr zu Weihnachten oder zu m Geburtstag geschenkt worden. Die Staatsanwältin schenkt dem wenig Glauben und fordert eine Freiheitsstrafe über ein Jahr und acht Monate, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Natürlich müssen die 17 500 Euro eingehalten werden und zusätzlich sollten 3000 Euro an eine gemeinnützige Organisation fließen.

Richterin teilt die Bedenken der Verteidigung

Die Verteidigerin Olga Varvatou bezweifelt die Vorwürfe stark. Wenn ihre Mandantin tatsächlich alles Geld, das sie für den Mann abgeholt, in die eigene Tasche gesteckt hat, wovon habe der dann gelebt? Niemand könne beweisen, dass sie ihm das Geld nicht gegeben habe. Zumal sich schon früher dessen Frau bei Nachbarn beklagt habe, ihr Mann lebe auf zu großem Fuß und hebe zu viel Geld ab.

Richterin Birgit Hensellek teilt die Bedenken. Es sei zumindest auch denkbar, dass der beste Freund des Mannes, ein Berliner, der ihn regelmäßig und oft besuchte, etwas mit dem Verschwinden des Geldes zu tun habe. Der habe schließlich auch Wohnungsschlüssel besessen und sei in der Wohnung gewesen, als der Mieter schon im Krankenhaus lag. „In dubio pro reo“, zitiert die Richterin die alten Lateiner. Im Zweifel immer für die Angeklagten.