StartseiteRegionalNeubrandenburgKeine Lösung im Schandfleck-Konflikt

Grundstück an der Neustrelitzer Straße

Keine Lösung im Schandfleck-Konflikt

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Der Anblick der graffitibeschmierten Ruine an der Neustrelitzer Straße zeugt vom unauflöslich scheinenden Konflikt zwischen Eigentümer und Stadt: Er beklagt eine Blockade wirtschaftlicher Bebauung – weil der von ihm favorisierte Einzelhandel dort laut B-Plan nicht zulässig ist.
Veröffentlicht:03.02.2020, 08:30

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Es gäbe sicher viele Nutzungsmöglichkeiten für diese 6000 Quadratmeter am Rande des ehemaligen RWN-Geländes. Die tatsächliche „Nutzung“ allerdings besteht aus Vandalismus, Schmierereien und Müllhalde. Und das an einer Stelle, die täglich unzählige Menschen vor Augen haben, ob sie nun an der Neustrelitzer Straße daran vorbei kommen oder im Gewerbegebiet Nonnenhofer Straße zu tun haben: Das Grundstück gilt angesichts seiner prominenten Lage als einer der größten Schandflecke der Vier-Tore-Stadt.

Eigentümer will seit 1999 Discount-Markt bauen

Die Aussichten, dass sich daran etwas ändert, sind gering. Die Transparente, mit denen Eigentümer Günther Sindram auf beiden Seiten der Immobilie um potenzielle Käufer oder Pächter wirbt, zeigen offenbar wenig Wirkung. Der Kasseler Unternehmensberater macht dafür die Stadt Neubrandenburg verantwortlich: Sie behindere eine „sinnvolle und wirtschaftliche Bebauung“ des Grundstücks, auf dem abrissreife Wohn- und Gewerbebauten der Verwahrlosung preisgegeben sind. Statt dessen werde er von Stadt und Landkreis „ständig aufgefordert, entweder abgelagerten Unrat zu beseitigen“ – so etwa laut Sindrams Aufzählung „6 Fernseher, 4 Kühlschränke, 1 Staubsauer und anderes“ – oder die Randbereiche des Bürgersteigs in der Nonnenhofer Straße von Bewuchs freizuschneiden. Und das, obwohl er Straßenreinigungsgebühren in vierstelliger Höhe entrichte.

Die Gründe für den Konflikt mit der Stadt sieht Sindram darin, dass er sich „seit Jahren vehement gegen die Restriktionen der Stadt wandte“. Schon bis 1999 reichen seine Pläne zurück, auf dem ehemaligen RWN-Gelände einen Discount-Markt zu errichten. Der Bebauungsplan sieht allerdings nur gewerbliche Flächen vor, jedoch keinen Einzelhandel. Diese Planungsziele seien nach wie vor aktuell, bestätigt die Stadtverwaltung auf erneute Nordkurier-Nachfrage: „Waren des kurzfristigen Bedarfs“ wie Lebensmittel und Drogeriewaren seien in dem Gewerbegebiet ebenso wenig statthaft wie „innenstadtrelevante Sortimente“ von Bekleidung über Schmuck, Bücher, Spiel- und Sportwaren bis hin zu Heimelektronik. „Mit diesen Festsetzungen sollen die Grundstücke für gewerbliche Ansiedlungen gesichert werden“, heißt es aus dem Rathaus. Sindram indessen, der mit der Stadt schon vor Jahren um die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit von Bebauungsplänen prozessiert und 2009 in einem Vergleich 950 000  Euro aus der Kommunalen Schadensausgleichskasse erzielte, verweist auf neuere Handelsansiedlungen wie die Netto-Märkte auf dem Lindenberg und in Weitin. Da werde mit zweierlei Maß gemessen, wirft er den Verantwortlichen vor. Am RWN-Gelände seien im Laufe der Jahre schon mehr als zwei Dutzend Interessenten von dannen gezogen, hatte er bereits bei früherer Gelegenheit beklagt.

Stadt vermittelt keine potenziellen Käufer mehr

Keiner davon sei ihm übrigens von der Stadt vermittelt worden. In der Tat gehörten derlei Bestrebungen der Vergangenheit an, bestätigt eine Rathaus-Sprecherin: Nachdem frühere Empfehlungen gewerblicher Interessenten (also außerhalb des Einzelhandels) nicht zum Erfolg führten, habe man diese Aktivitäten in den letzten Jahren eingestellt.

„Alles nur Lippenbekenntnisse“, ärgert sich Sindram. Zwischenzeitlich habe er sich sogar an den Petitionsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern und den Bürgerbeauftragten des Landes gewandt. Eine Entscheidung sei dort noch nicht gefallen, aber „ein zufriedenstellendes Ergebnis“ erwartet der Grundstückseigentümer selbst nicht.