Gegen neue Windräder
Klagen die Stadtvertreter gegen ihren Bürgermeister?
Altentreptow / Lesedauer: 3 min
„Der Bürgermeister wird den Beschluss beanstanden“, erläuterte Fachgebietsleiterin zentrale Verwaltung und Finanzen, Silvana Knebler, auf Nachfrage das weitere Vorgehen. Dabei handelt es sich um den „Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss der Stadtvertretung vom Oktober 2017 zur Beteiligung der Stadt Altentreptow an den Kosten des Klageverfahrens der Gemeinde Pripsleben gegen das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung“.
Jetzt wurde in der jüngsten Stadtvertretersitzung erneut mehrheitlich dagegen entschieden. Vor allem die Mitglieder der Fraktion der Wählergemeinschaft fühlen sich dem Solidarprinzip verpflichtet, so deren Vorsitzender, Mirko Renger. Denn Loickenzin und Buchar, Dörfer, die zur Stadt gehören, sind seiner Ansicht nach mit betroffen. Eine Meinung, die auch der Pripslebener Bürgermeister, Kai-Uwe Zirzow, teilt.
Volker Bartl seinerseits muss dieses mehrheitliche Nein beanstanden, so Silvana Knebler. Das verlange die Kommunalverfassung. Diese Beanstandung würde dann dem Stadtvertretervorsteher Roland Bengelsdorf zugehen. Auch die Kommunalaufsicht werde informiert. Über den besagten Beschluss wurde schon lange gestritten. Gleich nachdem die Stadtvertreter entschieden hatten, bis zu 5000 Euro für die Klage zu geben, ging Volker Bartl in Widerspruch.
Bartl: Beschluss verstößt gegen geltendes Recht
Bei der Beteiligung an den Kosten des Klageverfahrens der Gemeinde Pripsleben handele es sich um einen freiwilligen finanziellen Zuschuss. Die Stadt sei aufgrund der schwierigen Haushaltslage und der zwingenden Verpflichtung zur eigenen Haushaltssicherung grundsätzlich nicht in der Lage, der Gemeinde Pripsleben auf freiwilliger Basis einen finanziellen Zuschuss zu gewähren, begründete der Altentreptower Verwaltungschef seine Entscheidung. Erschwerend komme hinzu, dass aufgrund der momentan nicht geklärten Klagebefugnis der Gemeinde Pripsleben und einer fehlenden Analyse der Verfahrenskosten eine Kostenbetrachtung nicht vorgenommen werden kann. Es sei einfach nicht absehbar, wann das Klageverfahren entschieden ist, in welchem Haushaltsjahr die Stadt belastet wird.
Bei allem Verständnis für die Belastung durch Windkraftanlagen verstoße der Beschluss der Stadtvertretung zur finanziellen Beteiligung am Klageverfahren der Gemeinde Pripsleben gegen geltendes Recht. Er müsse dem Beschluss widersprechen, es gebe keinen Ermessensspielraum.
Fraktionschef will nicht aufgeben
Um doch noch die Unterstützung durchzusetzen, bliebe den Stadtvertretern jetzt nur noch der Klageweg. Das Verwaltungsgericht müsste dann entscheiden. „Ich will hier nicht prophezeien, wie es weitergeht“, sagte Stadtvertretervorsteher Roland Bengelsdorf. „Ich persönlich bin der Meinung, dass die Rechtslage eine Klage nicht hergibt“, sagte er. „Wir behalten uns vor, gegebenenfalls den Klageweg zu nutzen“, ließ Fraktionschef Mirko Renger die Entscheidung der Unterstützer noch offen. Die Gemeinde Pripsleben wehrt sich seit langem gegen 30 Anlagen des Projektes RH2-PTG. Es betrifft das Gebiet der klagenden Gemeinde, aber auch Tützpatz und Gültz.