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Erneuerbare Energien

Mega-Solarpark in Brunn steht wohl vor dem Aus

Brunn / Lesedauer: 2 min

Der geplante Solarpark mit über 200 Hektar bebauter Fläche nahe Brunn an der A20 wird wohl nicht kommen. Der Standort verstößt möglicherweise gegen die Raumplanung.
Veröffentlicht:10.03.2020, 11:50

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Das Solarpark-Projekt in der Gemeinde Brunn steht offenbar vor dem Aus. Der Standort am Kleinen Landgraben verstoße möglicherweise gegen die Ziele und Grundsätze des Regionalen Raumentwicklungsprogramms für den Ausbau erneuerbarer Energien, sagte Brunns Bürgermeister Christian Schenk dem Nordkurier.

Am Montagabend hatte es zwischen den Gemeindevertretern, dem Amt Neverin und der Bürgerinitiative „Kleiner Landgraben” eine Beratung gegeben. „Auf dringlichsten Wunsch der Bürgerinitiative”, wie diese dem Nordkurier mitteilte.

Genaue Vorgaben, wo Solarflächen gebaut werden dürfen

Dabei war auch Christoph von Kaufmann, Leiter der Geschäftsstelle des regionalen Raumplanungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte. Er habe darüber aufgeklärt, was im Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V) und im regionalen Raumentwicklungsprogramm (RREP M-V) steht, sagte dieser am Dienstag dem Nordkurier. Nach dem LEP M-V sind geeignete Standorte für den Ausbau erneuerbarer Energien Konversionsstandorte, endgültig stillgelegte Deponien oder bereits versiegelte Flächen.

Landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen, wie es in Brunn eine wäre, „dürfen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden”. So steht es m LEP-MV 5.3 Absatz 9 und ist als verbindliches Ziel festgelegt.

Amt muss den Investor informieren

Bei der Bürgerinitiative scheint das angekommen zu sein. „Solarpark-Projekt kurz vor dem Stop!”, frohlockt die Initiative auf ihrer Internetseite. Auch für den Bürgermeister scheint die Sache nach dem Treffen klar: „Wir werden uns nächste Woche noch einmal zusammensetzen und die Sache innerhalb der Gemeindevertretung erläutern”, sagt Christian Schenk.

Doch klar sei für ihn: „Wenn der Standort nicht genehmigungsfähig ist, muss auch keine weitere Planung vorangetrieben werden”, so Schenk. Die angestrebte Bürgerbefragung könne man sich auch sparen. Das Amt Neverin habe den Auftrag, den Investor darüber zu informieren. „Er hat sich immer fair verhalten. Ich bin mir sicher, dass es ein gutes abschließendes Gespräch geben wird.”