Im Zusammenhang mit einem Messerangriff auf einen Polizisten im Revier Neubrandenburg muss der Täter dauerhaft in die Psychiatrie. Das Landgericht Neubrandenburg schloss das nötige Sicherungsverfahren gegen den 23-Jährigen Syrer am Montag mit der „dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ ab.
Gefahr von weiteren Straftaten
„Es besteht die Gefahr weiterer Straftaten“, sagte der Vorsitzende Richter, Reinhard Elfers, in der Urteilsbegründung. Diese könnten den Rechtsfrieden bedrohen. Vor allem Menschen, die dem Mann helfen wollten, seien besonders gefährdet, wenn sie nicht die von ihm geforderten Entscheidungen fällten.
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Der Verurteilte hatte gestanden, mit einem Messer mit einer 15 Zentimeter langen Klinge am 20. Januar abends zu der Dienststelle gegangen zu sein. Dort griff er laut Gericht den Beamten sofort an, der die Außentür bei Dunkelheit öffnete. Dieser konnte knapp ausweichen und die Tür schließen, so dass ein zweiter Angriff ins Leere lief. Zwei Beamte liefen außen um das Gebäude herum und nahmen den Mann fest. Er legte das Messer aber erst ab, nachdem die Beamten Schusswaffen gezogen hatten.
Elfers wertete das als versuchten Totschlag. Wegen seiner Erkrankung sei der 23-Jährige damals aber schuldunfähig gewesen. Ihm fehle bis heute auch die Einsicht, dass er krank sei. Laut Staatsanwaltschaft war der Mann damals mit einem extra gekauften Obstmesser zum Revier gegangen, „um jemanden zu töten“. Hintergrund seien Entscheidungen der Behörden im Zusammenhang mit einem Asylverfahren gewesen. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.