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Gerichtsurteil

Neubrandenburger ersticht Ehefrau - lebenslange Haft

Winsen / Lesedauer: 2 min

Im vergangenen Jahr tötete ein Mann aus Neubrandenburg seine Frau, während die beiden kleinen Kinder der Paares im Haus waren. Für die Tat muss der 48-Jährige nun lebenslang hinter Gitter.
Veröffentlicht:05.06.2019, 15:06

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Der Neubrandenburger Volker K. ist am Mittwoch wegen des Mordes an seiner Ehefrau Doreen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die zuständige Strafkammer am Landgericht Lüneburg sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, sagte Gerichtssprecherin Susanne Ehret dem Nordkurier unmittelbar nach der Verhandlung.

Der 48-Jährige hatte sein 40-jährige Ehefrau im Mai vergangenen Jahres im gemeinsamen Haus im niedersächsischen Winsen an der Luhe (bei Hamburg) mit mindestens acht Messerstichen getötet, weil sie sich von ihm trennen wollte. Für die Tat muss er sich seit November vor dem Landgericht verantworten. Der Mann sei bereits einige Wochen vorher im Streit ausgezogen, soll am Tattag aber laut Staatsanwaltschaft durch die offene Gartentür in das Haus seiner Frau gelangt sein.

Ehemann will in Notwehr gehandelt haben

Die beiden Kinder des Paares waren auch im Haus. Laut Anklage hatte die 40-Jährige ihm am Tattag gesagt, dass es bei der Trennung bleibe und sie sich eine Beziehung mit einem anderen Mann vorstellen könne. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Volker K. daraufhin mindestens acht Mal auf seine Frau einstach. Trotz der Rettungsmaßnahmen starb die Frau kurz nach der Tat in einem Hamburger Krankenhaus.

Nach Polizeiangaben war der Mann zum Zeitpunkt der Tat bereits betrunken. Vor Gericht habe der Mann immer wieder mit dem Kopf geeschüttelt, berichtete Gerichtssprecherin Ehret dem Nordkurier. Er habe an seiner Version der Ereignisse festgehalten, der zufolge seine Frau mit einem Messer auf ihn losgegangen sei und er sich nur habe wehren wollen.

Freilassung frühestens in 15 Jahren

Im Gerangel habe er sie dann erstochen. Das Gericht folgte dieser Erklärung nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung, die auf eine Verurteilung wegen Totschlags wegen verminderter Schuldfähigkeit plädierte, kann innerhalb von einer Woche in Revision gehen. Volker K. saß seit seiner Festnahme im vergangenen Mai bereits in Untersuchungshaft.

Die Kammer beschloss bei Urteilsverkündung auch die Haftfortdauer. Wann und in welche Justizvollzugsanstalt er verlegt wird, steht noch nicht fest. Frühestens nach 15 Jahren kann K. einen vorzeitigen Straferlass beantragen. Eine besondere Schwere der Schuld, die das ausschließen würde, stellte das Gericht nicht fest.