Landesamt weist Denkmal-Anträge ab
Nur eins von dreien ist denkmalreif
Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min
Die Denkmalliste der Stadt Neubrandenburg könnte Zuwachs bekommen. Allerdings nicht so viel, wie es sich die Experten gewünscht hatten: Von drei Kunstwerken im öffentlichen Raum, die nach langer und kontroverser Diskussion für denkmalwürdig befunden wurden, hat das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege nur einem den entsprechenden Rang bestätigt: Die bronzene Figurengruppe „Jugend – Freizeit – Lebensfreude“ am ehemaligen Berufsbildungszentrum in der Helmut-Just-Straße sei ein „qualitätvolles Beispiel der Bildhauerkunst in der DDR“, bescheinigte die Schweriner Behörde dem Anfang der 70er Jahre entstandenen Werk von Bernd Göbel.
Wertermittlung hat mehr als ein Jahr gedauert
Zwei andere von der Stadt vorgeschlagene Werke hingegen seien wegen ihres geringen Alters „als Zeugnisse der gegenwärtigen Gedenkkultur für die Denkmalpflege (noch) nicht relevant“, befand das Landesamt. Die am Friedrich-Engels-Ring 29 ins Gehwegpflaster eingelassene Gedenktafel für den letzten Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Neubrandenburg, Isidor Heine, und das „Gestützte Kreuz“ an der Gedenkstätte Fünfeichen entstanden erst in den 90er Jahren.
Anträge auf eine Prüfung der Denkmalwürdigkeit erfordern ein aufwendiges Verfahren und eine fundierte Begründung. Mehr als ein Jahr hatte es denn auch gedauert, bis ein Gremium aus Verwaltungsexperten, Denkmalschützern und Historikern eine Liste potenzieller „Kandidaten“ auf ihren historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Wert untersucht und die Favoriten mit dem Kulturausschuss und den Fraktionen der Stadtvertretung diskutiert hatte. Immerhin hat Neubrandenburg rund 100 Kunstwerke im öffentlichen Raum aufzuweisen. Mehr als 40 davon, die meisten als Bestandteile des Flächendenkmals Kulturpark, stehen bereits auf der Denkmalliste.
Bevor dort die weitgehend im ursprünglichen Zustand erhaltenen Skulpturen aus der Oststadt aufgenommen werden können, hat unter anderem noch der Eigentümer mitzureden. Schließlich bringt der Denkmalstatus Verpflichtungen mit sich. Um ein Denkmal zu bewahren, müssen alle Veränderungen, auch Reparaturen von der Unteren Denkmalschutzbehörde bewilligt werden.