StartseiteRegionalNeubrandenburgÖffentlichkeit bei Aussage von Leonies Mutter ausgeschlossen

Prozess um Tod einer Sechsjährigen

Öffentlichkeit bei Aussage von Leonies Mutter ausgeschlossen

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

In dem Revisionsverfahren um den Tod einer Sechsjährigen soll die Motivlage des Stiefvaters und Täters überprüft werden. Das hatte der Bundesgerichtshof angeordnet.
Veröffentlicht:08.02.2021, 11:44

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Am zweiten Tag des Revisionsverfahrens im sogenannten Leonie-Prozess ist für die Dauer der Zeugenaussage der Mutter des im Januar 2019 getöteten Mädchens am Montag die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Der Zeugenbeistand der 27-Jährigen führte in seinem Antrag dazu schutzwürdige Umstände aus dem höchstpersönlichen Bereich der Zeugin und medizinische Gründe an. Zudem müsse die Sicherheit von Leonies Mutter gewährleistet sein, die ungeheuerlichen Vorwürfen und Bedrohungen in sozialen Netzwerken wie Facebook ausgesetzt sei. Die Staatsanwaltschaft forderte zudem ein Schweigegebot für die Aussage von Leonies Mutter für alle Prozessbeteiligten. Das Gericht entsprach dem Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, erteilte dem Schweigegebot indes eine Absage.

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Seit Mitte Januar muss am Landgericht Neubrandenburg der gewaltsame Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow ein zweites Mal in einem Prozess aufgerollt werden. Die Revisionsverhandlung ist nötig, weil der Bundesgerichtshof (BGH) das „äußere Tatgeschehen“ in dem Fall aus der ersten Verhandlung zwar bestätigt, das Urteil aber in Teilen aufgehoben hatte. Das Mordmotiv soll nochmals genauer überprüft werden. Bernd Raitor, der Verteidiger des angeklagten Stiefvaters, hatte Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Stiefvater David H. vor, Leonie im Januar 2019 in der Wohnung der Familie so brutal misshandelt zu haben, dass sie an den Verletzungen starb.