StartseiteRegionalNeubrandenburgParty mit Alkohol und Waffen führt zu Prozess

Gerichtsbericht

Party mit Alkohol und Waffen führt zu Prozess

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

In diesem Prozess muss ein Hauptbeteiligter einen Rollentausch hinnehmen. Und alles nur, weil bei einer Party in Neubrandenburg offenbar einiges aus dem Ruder gelaufen ist.
Veröffentlicht:29.03.2022, 12:23

Artikel teilen:

Am Amtsgericht Neubrandenburg wartet regelmäßig Arbeit auf den Angeklagten. Von Berufs wegen hat der Mann hier öfter zu tun. Aber jetzt muss er an einer ungewohnten Stelle Platz nehmen – auf der Anklagebank. Der Mann ist des Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt, im Juristendeutsch heißt das, was ihm vorgeworfen wird, „Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an eine nichtberechtigte Person“. Geahndet werden kann das mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Angeklagter schweigt zu Vorwürfen

Ein Urteil ist noch nicht gesprochen, die Verhandlung unter der Leitung der Richterin Iris Hagedorn gegen den passionierten Jäger wird am 7. April fortgesetzt. Der Angeklagte hatte es vorgezogen, am ersten Verhandlungstag nichts zu sagen, als Zeugen wurden die damals agierenden Polizeibeamten gehört.

Lesen Sie auch: Wenn das Vorlesen der Vorstrafen eine Viertelstunde dauert

Was ist geschehen, dass ein Jurist auf der ungewohnten harten Anklagebank Platz nehmen muss? Der Vorfall, den die Staatsanwaltschaft zum Anlass für die Klage nimmt, hat sich bereits vor mehr als einem Jahr ereignet.

Mit Gewehr am Fenster hantiert

Angetrunkene Personen hatten offenbar im Neubrandenburger Nachtjackenviertel mit einem Gewehr am Fenster hantiert und damit einen Polizeieinsatz ausgelöst – so hieß es im Februar 2021 in einem Polizeibericht. Die Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg erhielten seinerzeit von ihren Kollegen der Bundespolizei die Information, dass eine Person aus einer Wohnung in der Robert-Blum-Straße heraus mit einer Waffe gezielt habe.

Auch interessant: Freiheitsstrafen für polnisches Schleuser-Paar

Dass dies überhaupt entdeckt wurde, ist wohl einem puren Zufall zu verdanken: Die Bundespolizisten waren just in dem Moment gerade in einem zivilen Fahrzeug auf Streifenfahrt, als sie eine schwarze Langwaffe mit Zielfernrohr in einem Fenster des Mehrfamilienhauses bemerkten, hieß es. Als die Polizisten ihr Fahrzeug stoppten, war ihren Angaben zufolge eine Frau am Fenster zu sehen. Die Beamten sollen damals die Dame nach der Waffe gefragt haben, die schloss allerdings schnell das Fenster. Die Beamten konnten kurze Zeit später beobachten, wie mehrere Personen aus der betroffenen Wohnung in den Kellerbereich gingen.

Lesen Sie auch: Polizei-Razzia wegen Verdacht auf Sprengstoff und Waffen

Als sie an der Wohnungstür klingelten, befanden sich noch der Wohnungsinhaber sowie zwei weitere Personen in der Wohnung. Auf Nachfrage gaben die Personen an, nichts von einer Waffe und weiteren Personen zu wissen. Nachdem die Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg am Tatort eingetroffen waren, hielten sie erneut Rücksprache mit den Personen in der Wohnung, die der Mitteilung zufolge augenscheinlich alkoholisiert waren. Da aufgrund der Schilderungen der Beamten der Bundespolizei eine Gefahr für Leib und Leben bestand, weil angetrunkene Personen mit Waffen hantierten, haben die Beamten die Wohnung durchsucht.

Angeklagter hatte 1,52 Promille

In dem Waffenschrank des dort wohnenden Angeklagten – einem bekennenden Jäger – befanden sich zwei Gewehre, darunter auch die von den Bundespolizisten beschriebene schwarze Langwaffe mit Zielfernrohr. Der Atemalkoholtest bei dem Tatverdächtigen zeigte einen Wert von 1,52 Promille an. Die Beamten hatten seinerzeit beide Waffen zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Im Keller des Hauses stellten die Polizeibeamten dann auch noch vier weitere erwachsene Personen fest. Darunter befand sich auch die 29-jährige Frau, welche die Bundespolizeibeamten zuvor mit der Waffe am Fenster beobachtet hätten.

Dem Nordkurier teilte der Jäger damals zur Rechtslage mit, in den eigenen vier Wänden dürfe der Besitzer erlaubnispflichtiger sowie erlaubnisfreier Waffen diese aus dem Schrank nehmen, sie putzen, sie vertrauenswürdigen Personen, wie beispielsweise angehenden Jungjägern oder interessierten Freunden, zeigen und sie auch aus der Hand geben, wenn man dabei stehen bleibt und sich nicht gerade für eine längere Zeit entfernt.