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Betreutes Wohnen

Pflegebedürftigen in Neubrandenburg wird Wasser abgedreht

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Nach der abgewendeten Kündigung droht den Bewohnern einer Anlage für betreutes Wohnen in Neubrandenburg nun schon wieder die Abstellung von Wasser und Strom – obwohl sie an den Vermieter bezahlt haben.
Veröffentlicht:22.02.2019, 17:45

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Kaum ist der erste Schreck überwunden, schon steht den Mietern der Anlage für betreutes Wohnen in der Großen Wollweberstraße neues Ungemach ins Haus. Nach einem Bericht im Nordkurier vom Mittwoch meldete sich ein nach eigener Aussage hochbetagter Mieter und berichtete, dass er ein Schreiben der Stadtwerke bekommen habe, wonach wegen unbezahlter Rechnungen die Wasser- und Stromversorgung abgestellt werden solle, wenn der ausstehende Betrag bis Anfang März nicht bezahlt werde.

„Das ist schon das vierte oder fünfte Mal, seit ich hier wohne“, berichtete der ältere Herr, der seit knapp 15 Jahren in der Anlage lebt. In dem ebenfalls von der „Betreutes Leben und Wohnen“ verwalteten Objekt in der Schillerstraße haben die Stadtwerke auch damit gedroht, die Wasser-Versorgung zu kappen, falls die Rechnung nicht beglichen wird. „Wir sind richtig wütend, jeden Monat überweist meine Schwiegermutter 50 Euro für Betriebskosten und nichts wird bezahlt“, ärgert sich ein Angehöriger.

Die Gesellschaften der „Betreutes Leben und Wohnen“ (BLW) und deren Betreiberin Petra Schulz waren schon wiederholt in die Schlagzeilen geraten, vor allem wegen Zwists um die drohenden Abstellungen aufgrund nicht bezahlter Rechnungen. Dem Vernehmen nach haben die Stadtwerke mittlerweile sogar Hausverbot. Für große Aufregung sorgte in dieser Woche ein Schreiben, wonach einigen Mietern die Mietverträge bis zum 31. März gekündigt wurden.

Die Briefe stammten vom Insolvenzverwalter der Firma KDH, deren Geschäftsführerin ebenfalls Petra Schulz ist. Manche Mietverträge waren zwischen dieser Firma und den Mietern geschlossen worden, worüber der eingesetzte Insolvenzverwalter Justus Schneidewind nicht ausreichend informiert wurde.

„Die Pflicht zur Information lag beim Insolvenzschuldner, also der KDH mbH, die dem Insolvenzverwalter diese Information vorenthalten hat“, betonte der Vorsitzende des Deutschen Mieterbunds Neubrandenburg, Jochen Lansky. Der Jurist stellte damit einen Bericht des Nordkurier klar, der unter Berufung auf ihn geschrieben hatte, der Insolvenzverwalter habe sich nicht ausreichend informiert.

Fehlerhafte Vorstellung von der Vertragslage

Auch sei es nicht richtig, dem Insolvenzverwalter sei etwas „untergegangen“, betonte der Rechtsanwalt. Aus „jahrelanger leidvoller Erfahrung“ mit KDH mbH, BLW GbR, BLW GmbH „ist mir gut bekannt, dass die Mitarbeiter dieser Firmen oft selbst nicht wussten, wo die Zuständigkeiten im Firmenkonglomerat liegen“. Zudem habe man bei der KDH mbH eine fehlerhafte Vorstellung von der Vertragslage gehabt. „Wenn also etwas 'untergegangen' ist, ist dies nicht dem Insolvenzverwalter vorzuwerfen, sondern dem Insolvenzschuldner.”

Lansky unterstrich zudem, dass sich der Insolvenzverwalter Justus Schneidewind „über seinen Pflichtenkreis hinaus“ bemüht habe, den durch die Insolvenz eingetretenen Schaden möglichst gering zu halten. So sei es auch dem Engagement Schneidewinds zu verdanken, dass mit einer Vereinbarung die mit der KDH mbH abgeschlossenen Mietverhältnisse reibungslos auf die BLW GbR übergehen und ein Schaden für die beteiligten Mieter damit vermieden habe vermieden werden können.

Am Montag ist in Neubrandenburg eine nichtöffentliche Gläubigerversammlung der KDH angesetzt.