Prozess gegen Leonie-Mutter
Plädoyers sind gehalten – Verteidigung fordert Freispruch
Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min
Im Neubrandenburger Amtsgericht sind im Prozess gegen die 27-jährige Mutter der im Januar 2019 zu Tode gekommenen Leonie aus Torgelow die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft forderte darin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, die Nebenklage eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Am Nachmittag soll das Urteil verkündet werden.
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Der jungen Frau wird Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Als sie an jenem schicksalhaften Nachmittag im Januar 2019 nach einem Einkauf wieder zu Hause ankam, lag ihre sechsjährige Tochter mit einem Kühlakku in den Händen auf ihrem Bett und war noch ansprechbar. Sie sei die Treppe heruntergefallen, wimmerte das Kind – wie es ihr wohl vom Stiefvater eingebläut worden war.
Stiefvater zu lebenslang verurteilt
In Wirklichkeit war das Mädchen kurze Zeit vorher brutal von ihm misshandelt worden, wie schon in den Tagen und Wochen zuvor. Aber selbst als sich der Zustand des Kindes weiter verschlimmerte und obwohl die Rettungswache in Torgelow nur wenige Hundert Meter weit entfernt war, soll die Mutter laut Anklage nichts unternommen haben, um Hilfe herbeizurufen. Erst als Leonie ins Koma fiel, telefonierten die Erwachsenen. Da war es schon zu spät. Leonie verstarb noch vor dem Eintreffen der Rettungssanitäter.
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Leonies Stiefvater wurde im Frühjahr wegen Mordes vom Landgericht in Neubrandenburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Prozess gegen ihn hatte Leonies Mutter als wichtigste Zeugin ausgesagt.