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Ist das denn erlaubt?

Polizeiauto fährt über Oberbachbrücke

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die steile Brücke über den Oberbach im ‎Neubrandenburger‬ Kulturpark hat es in sich. Eine Leserin wollte ihren Augen nicht trauen, als ein Streifenwagen die besagte Brücke überquerte. Wird die Oberbachbrücke etwa zu einem erlaubten Übergang für Autos?
Veröffentlicht:27.03.2015, 07:30
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Fahrradfahrer sollen absteigen, um die spazierenden Fußgänger nicht zu gefährden. Die steile Brücke über den Oberbach im Neubrandenburger Kulturpark hat es in sich. Niemand sieht am Beginn das Ende des Bauwerks, das zum oder vom Strandbad in Broda führt.

Aber – unsere Leserin Bärbel Stark hat gerade entdeckt, dass man diese Brücke vielleicht auch als eine neue Umgehungsstraße im Kulturpark nutzen kann. Sie habe ihren Augen nicht trauen wollen, schreibt die Neubrandenburgerin, als sie am vergangenen Dienstag kurz nach der Mittagsstunde mit dem Fahrrad das steile Bauwerk passierte. Neben ihr noch eine junge Frau mit Kinderwagen. „Und dann, ganz plötzlich, als wir von der Brücke runter waren, gab der Fahrer eines Streifenwagens Gas und fuhr über die Brücke in Richtung Strandbad. Ist die Oberbachbrücke jetzt auch ein öffentlicher Übergang für Autos?“, fragt sie und, wenn ja, müssten dann nicht, um die Sicherheit der Fußgänger zu schützen, zusätzliche Verkehrsschilder dort angebracht werden?

Ordnungshüter berufen sich auf Sonderrechte

Bei der Polizei bleibt man gelassen und verweist auf Sonderrechte für Fahrzeuge mit Blaulicht. Als Sonderrecht wird die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bezeichnet. Dieses Recht ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diese Sonderrechte dürfen nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, in der Regel darf es also zumindest nicht zu einer Schädigung kommen. Jedoch hat der Fahrer stets die Verkehrslage und den Auftrag gegeneinander abzuwägen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Und an der Oberbachbrücke – warum musste dort das Sonderrecht in Anspruch genommen werden? Eine Sprecherin der Polizei klärt auf: „Wenn die Beamten dort unterwegs waren, darf die Leserin davon ausgehen, dass es zur Erfüllung von Aufgaben erforderlich war.“