StartseiteRegionalNeubrandenburgPolizist hat nach Schuss auf Einbrecher noch nicht ausgesagt

Staatsanwaltschaft wartet

Polizist hat nach Schuss auf Einbrecher noch nicht ausgesagt

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft erhofft sich noch in dieser Woche Klarheit darüber, ob der Schütze eine Aussage macht. Berichte über eine Einstellung der Ermittlungen wies die Behörde zurück.
Veröffentlicht:09.04.2018, 14:05

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Knapp sechs Wochen nach dem Tod eines mutmaßlichen Einbrechers hat sich der Neubrandenburger Polizeibeamte, der auf den Verdächtigen geschossen hat, noch nicht zu den Ermittlungen geäußert. Das sagte am Montag der Sprecher der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft, Gerd Zeisler.

Der Rechtsanwalt des offiziell als Beschuldigter geltenden Beamten habe Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen können – nun warte die Anklagebehörde auf die Aussagen des Polizisten dazu, so der Oberstaatsanwalt. Der Beschuldigte könne aber, hieß es, auch von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen. „Wenn wir in dieser Woche keine Entscheidung darüber haben, ob er sich zu dem Geschehen äußert oder nicht, werden wir seinen Anwalt sicherlich daran erinnern“, so Zeisler.

Der auch Gerüchten und Falschmeldungen widersprach, die Staatsanwaltschaft habe bereits beschlossen, die Ermittlungen gegen den Neubrandenburger Polizisten einzustellen. „Davon ist kein Wort wahr“, sagte Zeisler am Montag. Die Entscheidung darüber sei noch nicht gefallen, die Ermittlungsakten noch längst nicht zugeklappt.

Eine Zeugin hatte die Polizei gerufen

Allerdings mehren sich, wie der Nordkurier schon vor vier Wochen berichtete, die Vorzeichen dafür, dass der Polizist aus Notwehr gehandelt habe, als er in der Nacht zum 1. März in einem Imbiss in der Neubrandenburger Oststadt auf einen verdächtigen Einbrecher geschossen hatte. Der getroffene 27-Jährige verstarb kurze Zeit später im Neubrandenburger Klinikum an den Folgen der schweren Verletzung.

Für die Variante Notwehr spreche nach Nordkurier-Informationen nicht nur der Angriff des später Verstorbenen mit Reizgas auf den Schützen. Der Polizist habe wohl annehmen müssen, so berichteten Zeugen, dass der mutmaßliche Einbrecher nach einer Waffe greift. Insofern sei die Notwehr wohl nicht überschritten und das erforderliche Maß der Abwehr noch gegeben.

In der Nacht zum 1. März hatte eine Zeugin beobachtet, wie drei Einbrecher in einen Döner-Imbiss im Juri-Gagarin-Ring einstiegen und rief die Polizei. Als die Beamten die drei Verdächtigen – zwei Berliner und einen Neubrandenburger – stellten und aufforderten, ins Freie zu treten, fiel plötzlich ein Schuss.