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Tod eines Fußgängers

Prozess gegen Neubrandenburger Raser beginnt

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Ein Mann aus Neubrandenburg muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er soll bei einem illegalen Autorennen einen Fußgänger überfahren haben. Bald beginnt der Prozess.
Veröffentlicht:17.08.2018, 10:44

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Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Raser, der für den Tod eines Fußgängers in Neubrandenburg verantwortlich sein soll, beginnt am 3. September vor dem Landgericht in der Kreisstadt. Das sagte ein Sprecher der Justizbehörde auf Nachfrage. Wegen der Erkrankung eines Richters war der Prozess zunächst verschoben worden.

Der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft erhebt, lautet fahrlässige Tötung. Der Unfall am 29. August des vergangenen Jahres in der Demminer Straße in Neubrandenburg war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vermeidbar. Aber der junge Mann am Steuer des Leihautos sei viel zu schnell unterwegs gewesen.

Der 33 Jahre alte Fußgänger, der die Straße abseits der Ampelkreuzungen überquerte, hatte den staatsanwaltlichen Ermittlungen zufolge keine Chance. Unmittelbar nach dem Zusammenprall verstarb der Mann an der Unfallstelle. Ein schlichtes Holzkreuz mit dem Spitznamen des 33-Jährigen und dem Datum seines Todes erinnerte noch lange an das schreckliche Ereignis.

Fahrer hat wohl an illegalem Autorenen teilgenommen 

Was schon kurz nach dem Unfall von Zeugen berichtet wurde, steht auch für die Staatsanwaltschaft als handfester Verdacht im Raum: Der Fahrer soll an einem illegalen Autorennen beteiligt gewesen sein und war laut Gutachten auf der für eine Geschwindigkeit von maximal 60 Kilometer pro Stunde zugelassenen Magistrale mit einem Tempo zwischen 83 und 101 Stundenkilometern unterwegs.

Die Mutter des Beschuldigten beklagte sich im vergangenen Spätsommer öffentlich bitter darüber, wie in sozialen Netzwerken schon der Stab über ihren Sohn gebrochen wurde und er als der einzige Schuldige gebrandmarkt werde. Für den Prozess sollen knapp 30 Zeugen geladen sein. Zudem hört das Gericht einen technischen Gutachter und einen Gerichtsmediziner an. Dem Beschuldigten droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.