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Rasenmäher darf auch in der Mittagspause brummen

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Wenn der Nachbar mit dem Trimmer die Ruhe stört, ist das ärgerlich. Für den Verursacher drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Einigen Lärm muss man aber ertragen.
Veröffentlicht:12.05.2018, 06:06

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Leute, die sich mittags gern eine Ruhepause auf dem Sofa gönnen, haben im Frühjahr, wenn der Rasen besonders üppig wächst, mitunter ziemlich schlechte Karten. Rasenmäher-Lärm ist auch das, was Christian Bomeier aus Neubrandenburg zum Telefon greifen ließ. Er ärgert sich noch über andere laute Geräte, die zwischen 13 und 15 Uhr bei ihm im Wohngebiet auf dem Lindenberg Süd Krach machen.

„Da werden Fugen ausgekratzt und Rasentrimmer laufen“, sagt er und betont, dass er sich nicht daran störe, wenn gewerblich gebaut oder Grün gepflegt werde. Aber im privaten Bereich sei es doch „eine Frage von gegenseitiger Rücksichtnahme“, in der Mittagszeit nicht so einen Lärm zu machen, findet er und fragt, ob es eine Verordnung gibt, die das regelt, und wenn ja, wie deren Einhaltung kontrolliert wird.

Verordnung für Gartengeräte

Eine extra Verordnung für die Stadt gibt es nicht, wie Rathaussprecherin Anett Seidel sagt. Sie weist aber auf eine Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz hin. Darin gehe es sowohl um motorbetriebene Gartengeräte wie Rasenmäher, Rasentrimmer, Vertikutierer, Häcksler, Laubbläser und -sammler als auch um Baumaschinen wie Betonmischer, Kreissägen und Bohrmaschinen.

In der Verordnung seien Maschinen aufgeführt, für die an Werktagen (inklusive Samstag), Sonn- und Feiertagen zwischen 20 und 7 Uhr ein generelles Betriebsverbot in verschiedenen Gebieten – unter anderem auch in allgemeinen Wohngebieten – gilt.

Diese Regeln gelten für sehr laute Geräte

Besonders laute Geräte wie motorbetriebene Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubsammler und Laubbläser dürften darüber hinaus werktags nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr laufen – Rasenmäher gehören allerdings nicht in diese Kategorie, so die Verwaltung.

Und: Wenn diese genannten Geräte das EU-Umweltzeichen besitzen, gelten sie als lärmarm und dürfen doch den ganzen Tag von 7 bis 20 Uhr angeworfen werden. Rasen könne also laut Verordnung werktags von 7 bis 20 Uhr gemäht werden. „Verstöße gegen die Betriebszeitregelungen können laut Gesetz mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden“, informiert sie.

Um festzustellen, ob sich die Leute mit ihren Geräten an die Zeiten halten, schickt die Stadt allerdings keine Kontrolleure los. Aber wenn es Beschwerden gebe, gehe man denen nach, so Anett Seidel.