StartseiteRegionalNeubrandenburgSchiffsanleger bedeutet erhebliche Beeinträchtigung

Neubrandenburg

Schiffsanleger bedeutet erhebliche Beeinträchtigung

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

VonAndreas Segeth Die BI Nonnenhof greift den BUND scharf an. Dieser verteidigt seinen Eilantrag, mit dem aber auch der Bau ganz scheitern ...
Veröffentlicht:13.06.2013, 02:22

Artikel teilen:

VonAndreas Segeth

Die BI Nonnenhof greift den BUND scharf an. Dieser verteidigt seinen Eilantrag, mit dem aber auch der Bau ganz scheitern könnte.

Neubrandenburg.Die Bürgerinitiative „Nonnenhof“ übt heftige Kritik am Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Grund ist dessen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Greifswald, mit dem der Bau des Schiffsanlegers Bornmühle in Gänze scheitern könnte.
Der BUND bereits im Februar Widerspruch gegen die von der Stadt Neubrandenburg erteilte Baugenehmigung für den Schiffsanleger eingelegt. Dieser Widerspruch habe sich ausschließlich gegen das Prüfverfahren und das Prüfergebnis der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Meckenburgische Seenplatte gerichtet, heißt es seitens der Stadt. Die Behörde hatte dem Bau des Schiffsanlegers zugestimmt. Über diesen Widerspruch konnte noch nicht entschieden werden, weil der Landkreis eine dafür erforderliche Stellungnahme trotz mehrfacher Nachfrage des Rathauses bislang nicht eingereicht habe, so Sprecherin Doreen Duchow. Deshalb habe der BUND nun beantragt, dass sein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat.
Die Bürgerinitiative Nonnenhof hatte sich nicht nur gegen den Abriss des Schiffsanlegers in Nonnenhof sowie die Wiederbelebung des Tourismusstandortes Nonnenhof stark gemacht, sondern auch für den Bau einer Steganlage in Bornmühle eingesetzt.
Sandra Möller vom Neubrandenburger BUND hingegen machte gestern die Gründe für ihren Antrag deutlich. Die touristische Nutzung, die mit einem neuen Schiffsanleger in Bornmühle sowie dem geplanten Fischerhof in Nonnenhof einhergehe, bedeute eine erhebliche Beeinträchtigung der Natur. Auch habe die Stadt Neubrandenburg im Genehmigungsverfahren die so genannte FFH-Hauptprüfung nicht durchgeführt. Der BUND sei auch nicht mit dem Eilantrag „aus der Kiste gesprungen“, so Sandra Möller. Vielmehr habe man die Stadt schon seit einem Jahr auf die Bedenken hingewiesen.