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AKTUALISIERUNG: Stallpflicht wieder eingeführt

Seenplatte hebt Stallpflicht doch nicht auf

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

AKTUALISIERUNG: Stallpflicht wieder eingeführt. Informationen nicht mehr aktuell.
Veröffentlicht:10.03.2017, 08:20

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Aktualisierung 10. März, 14 Uhr: Heute Vormittag konnten wir in diesem Artikel eine deutliche Lockerung der Stallpflicht verkünden, nun musste der Landkreis wieder einlenken. Die Stallpflicht wurde wieder voll eingeführt. Hier stehen die Gründe.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat die Stallpflicht für private Geflügelhalter am Donnerstagabend aufgehoben. Lediglich in Risikogebieten in einem 500 Meter breiten Gürtel um einige größere Gewässer wie Lieps, Galenbecker See, Kummerower See, Malchiner See oder Müritz muss das private Geflügel in den Ställen bleiben. Der Tollensesee ist nicht darunter. Der Landkreis hat auf seiner Seite eine Übersicht aller Risikogebiete veröffentlicht.

In den Risikogebieten besteht durch Vogelzug und die Nähe zu Vogelrastplätzen weiterhin ein hohes Ansteckungsrisiko mit dem Geflügelpestvirus, so der Landkreis. In allen anderen Gebieten der Mecklenburgischen Seenplatte können private Halter ihre Hühner, Enten, Gänse und Puten ab heute wieder an die frische Luft lassen, ohne extra einen Antrag zu stellen.

Für gewerbliche Geflügelhalter gilt das allerdings nicht, sie können jedoch „begründete Anträge auf Ausnahme von der Stallpflicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises” stellen, heißt es. Dies ermöglichte das Schweriner Agrarministerium am Mittwoch. Laut einer Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts auf der Insel Riems klingt die Seuche aber noch nicht ab.

Aktualisierung 10. März, 14 Uhr: Heute Vormittag konnten wir in diesem Artikel eine deutliche Lockerung der Stallpflicht verkünden, nun musste der Landkreis wieder einlenken. Die Stallpflicht wurde wieder voll eingeführt. Hier stehen die Gründe.