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Corona-Beschränkungen

Seenplatte setzt Frist für Einreiseverbot

Neubrandenburgq / Lesedauer: 1 min

Wer eine Zweitwohnung in der Mecklenburgischen Seenplatte besitzt, darf noch einreisen. In einigen Tagen wird aber auch das wegen der hohen Corona-Fallzahlen untersagt
Veröffentlicht:11.01.2021, 06:04
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Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat seine Festlegungen zum Einreiseverbot für Hunderte Besitzer von Zweitwohnungen und die Kernfamilien präzisiert. Wie der Kreis am Sonntagabend in einer Allgemeinverfügung mitteilte, dürfen Besitzer von Zweitwohnungen nun nur noch bis 21. Januar an die Seenplatte kommen. Dann ist es wegen der hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus vorerst untersagt. Im Kreis war die Wochen-Inzidenz am Sonntag auf 261 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gestiegen. Der Kreis lag als erster im Nordosten über der kritischen 200er Marke.

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Damit verbunden sind von diesem Montag an verschärfter Regeln wie die sogenannte 15-Kilometer-Beschränkung für Einheimische um den Hauptwohnsitz sowie ein Einreiseverbot für Auswärtige für touristische Zwecke und ohne „triftige Gründe.” Mitglieder der Kernfamilien – also Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern – dürften dagegen ihre Familienmitglieder an der Seenplatte besuchen.

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Triftige Gründe seien auch die Arbeit oder die medizinische Versorgung. Vom 15-Kilometer-Radius ausgenommen sei auch der Einkauf von „Waren des täglichen Bedarfs.” Zum Monatsende soll über das weitere Vorgehen entschieden werden. Der amtierende Vize-Landrat Kai Seiferth betonte, die Maßnahmen sollten konsequent zur Reduzierung der Kontakte dienen. Die Seenplatte gilt als wichtiges Erholungsgebiet.