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Polizeieinsatz

Staatsanwaltschaft ermittelt nach Schuss auf Einbrecher

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Nach dem tödlichen Schuss auf einen Einbrecher ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Ein Polizeigewerkschafter verteidigt das Verhalten des Polizisten.
Veröffentlicht:01.03.2018, 14:09

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Nachdem in der Nacht zu Donnerstag in Neubrandenburg ein Polizist auf einen Einbrecher geschossen hat, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft in dem Fall. Dies ist Routine, wenn ein Polizist seine Waffe gegen Menschen richtet. Der 27-jährige Einbrecher wurde im Oberkörper getroffen und ist noch in der Nacht an seinen Verletzungen gestorben.

In unmittelbarer Nachbarschaft des Tatortes befinden sich die Räume eines Logistikzentrums der Nordkurier-Mediengruppe. „Wir kamen, als wir nachts mit der Briefsortierung beginnen wollten, nicht auf gewohntem Weg in die Büros”, so ein Nordkurier-Zusteller. Überall hätten sich Polizisten zu schaffen gemacht, der Platz war mit rot-weißen Bändern abgesperrt.

Eine Passantin hatte die Polizei gegen 0.23 Uhr angerufen, weil sie sah, wie sich drei Männer Zugang zu dem Döner-Imbiss verschafften. Daraufhin rückten mehrere Streifenwagen an. Die Beamten sollen die Tatverdächtigen aufgefordert haben, den Imbiss zu verlassen. Dabei habe ein Beamter seine Pistole eingesetzt. „Nach bisherigen Erkenntnissen wurde ein Schuss abgefeuert”, sagte eine Sprecherin der Polizei.

Verhör am Freitag

Die zwei Tatverdächtigen im Alter von 27 und 40 Jahren wurden festgenommen. Gegen sie wird nun wegen des Verdachts des Einbruchdiebstahles ermittelt, die Vernehmungen der beiden mutmaßlichen Einbrecher dauert an.

Der Polizist, der geschossen hat, befindet nach Informationen des Nordkuriers in medizinischer Behandlung und galt am Donnerstag als nicht vernehmungsfähig. Er soll am Freitag verhört werden.

Der Kreisgruppenvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in Neubrandenburg, Andreas Wegner, sagte dem Nordkurier, er gehe davon aus, dass sich der Beamte richtig verhalten habe. Laut dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ist der Gebrauch von Schusswaffen durch Polizeibeamte statthaft, um „eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben abzuwehren”.

Caffier: Polizeilicher Schusswaffengebrauch ist immer Ultima Ratio

Der Schusswaffengebrauch stelle "immer die Ultima Ratio in für Polizeibeamte denkbar schwierigsten Situationen dar", erklärte Innenminister Lorenz Caffier am Donnerstagnachmittag. "Die genauen Umstände des Einsatzes der Schusswaffe in Neubrandenburg im Rahmen des polizeilichen Einsatzes bei der Festnahme der Einbrecher werden nun intensiv ermittelt und restlos aufgeklärt. Solange gilt selbstverständlich auch für Polizeibeamte die Unschuldsvermutung.“

Polizisten würden auf derartige Stressituationen in der Aus- und Fortbildung vorbereitet. "Unsere Polizistinnen und Polizisten müssen in Sekundenbruchteilen die schwerwiegende Entscheidung treffen, ob sie die Schusswaffe einsetzen", sagte der Innenminister weiter. "Dabei ist der Einsatz der Schusswaffe für die Polizistinnen und Polizisten mental äußerst belastend, wird aber immer wieder trainiert.“

Die Beamten des Polizeihauptreviers in Neubrandenburg haben im Jahr 2017 insgesamt 16 Mal ihre Schusswaffen eingesetzt. In allen Fällen allerdings nicht aus Notwehr – sondern gegen Tiere.