StartseiteRegionalNeubrandenburgStaatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe auf Bewährung

Prozess um Raser-Unfall

Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe auf Bewährung

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Im Prozess um den tödlichen Raser-Unfall in Neubrandenburg ist das Urteil auf Mittwoch vertagt worden. Einem jungen Autofahrer drohen eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung.
Veröffentlicht:18.10.2018, 14:30

Artikel teilen:

Im Prozess um den tödlichen Raser-Unfall vom August vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag für den mutmaßlichen Unfallverursacher ein Jahr und sechs Monate Freiheitsentzug - ausgesetzt zur Bewährung - gefordert. Überdies soll der Angeklagte 1000 Euro Geldbuße zahlen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-jährigen Autofahrer fahrlässige Tötung bei einem Unfall vor, obwohl viele Indizien auch für ein Autorennen mit tödlichem Ausgang sprechen.

Die Verteidigung indes sieht „vernünftige Zweifel“ an fahrlässiger Tötung und plädiert nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ für Freispruch.

Ein Urteil in dem Verfahren soll am Mittwoch gesprochen werden.

Viel zu schnell gefahren

Der Angeklagte hatte am Abend des 29. August 2017 mit seinem 270 PS starken Auto einen Fußgänger erfasst. Er soll deutlich zu schnell gefahren sein. Ein Gutachter hatte die Geschwindigkeit des Unfallautos mit 83 bis 107 Stundenkilometern angegeben. Erlaubt waren 60 Stundenkilometer. Das 33-jährige Opfer starb nach Angaben eines Gutachters wegen der Wucht schon durch den Aufprall auf die Windschutzscheibe.

Dem jungen Autofahrer aus Neubrandenburg drohen bis zu fünf Jahre Haft. Er kam von einem Treffpunkt der Autotunerszene in der Stadt. Die Kammer muss aber auch klären, ob der Fußgänger eine Mitschuld an dem Unfall trägt. Der 33-jährige hatte Kopfhörer getragen und laut Musik gehört.