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Denkmalpläne

Stadtvertreter streiten weiter über Marx-Skulptur

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die Stadt Neubrandenburg will das Denkmal des Philosophen in veränderter Form, nämlich liegend wieder ans Licht holen. Auf Widerspruch trifft der Entwurf allerdings auch beim Schöpfer der Skulptur.
Veröffentlicht:22.03.2018, 18:57

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Nach kontroverser Diskussion in der Neubrandenburger Stadtvertretung um den Umgang mit dem Karl-Marx-Denkmal hat die Fraktion Die Linke ihren Antrag, die Skulptur in ihrer ursprünglichen Form wieder aufzustellen, zurückgezogen. Sie hatte sich mit diesem Ansinnen gegen die Intention der Stadt gewandt, das Denkmal von Gerhard Thieme künftig liegend zu präsentieren, um Nachdenken und Diskussionen über das Werk des Philosophen und seine spätere Auslegung auszulösen.

Eine solche Veränderung erfordere die Zustimmung sowohl der Denkmalschutzbehörde als auch des Urhebers, verdeutlichte Stadtvertreter Jan Kuhnert. Der Bildhauer Gerhard Thieme beziehungsweise dessen Sohn, der seit Jahren per Vollmacht den inzwischen 90-Jährigen vertritt, habe jedoch Widerspruch angemeldet.

Skulptur muss wegen Denkmalstatus öffentlich zugänglich sein

Dies gebe der Stadt nun Gelegenheit, ihrerseits in Anbetracht der nötigen Formalien das Denkmal stehend wieder an die Öffentlichkeit zu bringen, begründete der Fraktionsvorsitzende Toni Jaschinski schließlich die Rücknahme des Antrags. Hinfällig war damit auch ein Änderungsantrag von SPD-Stadtvertretern, das Denkmal in seiner ursprünglichen Form, jedoch nicht unkommentiert im öffentlichen Raum, sondern besser im Regionalmuseum mit Hinweisen auf den geschichtlichen Kontext aufzustellen.

Ungeachtet rechtlicher Fragen hatte sich erneut – wie in den vergangenen Wochen auch schon Lesermeinungen im Nordkurier verdeutlichten – eine heftige und emotional geführte Debatte um Marx’ Werk und dessen Auslegung entsponnen. Die Neubrandenburger Skulptur war 1969 auf dem Marktplatz errichtet und später an die Bibliothek umgesetzt worden. Baubedingt entfernt, ist sie seit Jahren in einem Depot eingelagert. Der Denkmalstatus erfordert jedoch, dass sie öffentlich zugänglich gemacht wird.