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Pappel-Tod bei Kastorf

„Täter“ ist ermittelt

Kastorf / Lesedauer: 3 min

Viele Fragezeichen hatte ein gefällter Baum auf einem Wanderweg zwischen Kastorf und Knorrendorf aufgeworfen. Jetzt kommt Licht ins Dunkle – der Fall scheint geklärt.
Veröffentlicht:28.02.2014, 17:33
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Der Fall der gefällten Pappel bei Kastorf ist tatsächlich gelöst. Dieser abgeholzte Baum an einem Wanderweg zwischen Kastorf und Knorrendorf hatte einst Bürgermeister Hartmut Witt und auch Landwirt Sönke Andresen vor ein Rätsel gestellt. Selbst das Umweltamt des Landkreises hatte auf Nachfrage die Arme gehoben und gemeint, dass es weder Antrag noch Genehmigung für diese Tat gegeben hätte.

Aber unter den Verdächtigen konnte jetzt der Täter ermittelt werden – unter Mithilfe der beiden „Fahnder“ Hartmut Witt und Sönke Andresen. Das Resultat der Ermittlung: Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) war es gewesen – und das offenbar legal, wie Recherchen des Nordkurier ergaben.

Hartmut Witt ist dafür sogar im Amt Stavenhagen gewesen, um auf der Flurkarte den genauen – ehemaligen – Standpunkt der Pappel zu benennen. Denn die Zentrale der BVVG in Berlin, die auch eine Nebenstelle in Neubrandenburg hat, brauchte diese Angaben, um Auskünfte erteilen zu können. Bei Sönke Andresens Nachfragen vor einigen Wochen habe die BVVG aber zunächst nichts von der Pappel gewusst, berichtet er. Doch damit es jetzt alle wissen: Der Baum war unter „Flur 6 Gemarkung Kastorf Flurstück 95“ verzeichnet.

Nicht weit genug in Unterlagen zurückgeschaut

Danach war die Angelegenheit fast ein Selbstläufer: Andrea Hubatschek, stellvertretende Pressesprecherin der BVVG in Berlin, bestätigt, dass dieser Baum auf Wunsch des Unternehmens gefällt werden musste. Sie gibt die Verkehrssicherungspflicht las Grund an. Und es kommt noch besser: Die BVVG hatte dafür auch eine Genehmigung seitens des kreislichen Umweltamtes eingeholt und auch vorliegen.

Warum dann dieses ganze Durcheinander und die Unwissenheit? „Das war ein Versehen“, räumt Haidrun Pergande, Sprecherin des Landkreises, auf erneute Nachfrage ein. Die Mitarbeiter des Amtes seien davon ausgegangen, dass diese Baumfällung erst in jüngster Zeit geschehen sei und demnach hätte auch die Genehmigung jüngeren Datums sein müssen.

Bereits im Mai 2013 habe laut Andrea Hubatschek die Fällgenehmigung vorgelegen, im Juni des vergangenen Jahres sei man dem Baum dann zu Leibe gerückt. Die Mitarbeiter des Umweltamtes hatten nicht weit genug in den Unterlagen zurück geschaut. Denn zuerst war man von einem „Tatzeitpunkt“ im Oktober ausgegangen. Im Übrigen trat die BVVG Gerüchten entgegen, dass man diese Pappel einfach so abgeholzt hätte, um das Land von sogenannten Altlasten zu befreien, damit es für potenzielle Käufer attraktiver sei. „Das ist eher nicht der Fall“, sagt die stellvertretende Pressesprecherin. Bäume würden schließlich nicht als Altlast zählen, erklärt sie.