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Nicht artgerechte Tierhaltung

Tierheim nur als letzte Instanz

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Die Neubrandenburger Tierheimmitarbeiter sind bereit zu helfen. Sie ärgern sich aber auch über faule Ausreden von Hundebesitzern, die ihr Tier nur einfach loswerden wollen.
Veröffentlicht:01.04.2014, 12:55

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Warum haben sie den armen Hund nicht wenigstens am Tierheim angebunden? Diese Frage stellten viele nach den Berichten über einen qualvoll verendeten Hund in der Oststadt.  „Wir bekommen häufig Anrufe von Leuten, die ihre Tiere abgeben wollen.“  Die Neubrandenburger Tierheimleiterin Monique Kapitzke und ihre Kollegen kümmern sich derzeit neben unzähligen Katzen um 15 Fundhunde. Die Motivationen für die  Anrufe sind unterschiedlich.  Es kann der Tod eines Herrchens  sein oder auch Krankheit, so dass der Vierbeiner nicht mehr versorgt werden kann. Natürlich sind darunter auch Fundtiere. Doch alles läuft in solchen Fällen über das Ordnungsamt der Stadt.

"Kein Statussymbol für die Schrankwand"

Wenig Verständnis haben die Mitarbeiter des Tierheims, wenn sie als Begründung hören: Wir haben den Hund schon 14 Tage  und er hört nicht auf die Grundkommandos. Genauso schlimm sei eine andere Begründung gewesen: Der Hund hat Kot am Hintern. Manch einer vergesse, dass sich ein Tier nicht einfach als Statussymbol in die Schrankwand stellen lässt, kommentiert der Vorsitzende des Tierschutzvereins, Kurt Kadow, diese Anrufe. Es sind Lebewesen, die Betreuung brauchen. „Wir sind ja auch bereit zu helfen. Aber das Tierheim kann einfach nur die letzte Instanz sein.“ Es gibt Alternativen, die kann man in einem vernünftigen Gespräch klären. Die werden den Hundehaltern auch aufgezeigt. Zum Beispiel geben die Tierfreunde Tipps für die Vermittlung.

Öfter erreichen die Mitarbeiter auch Anrufe von Neubrandenburgern, die auf Tierschutzvergehen hinweisen wollen. „Oft sind sie aber nicht bereit ihren Namen zu nennen“, sagt Monquie Kapitzke. Sie seien doch der Tierschutzverein, heiße es manchmal. „Sie müssen doch etwas unternehmen.“ Das allerdings könne nur das Veterinäramt, klärt der Vorsitzende des Tierschutzvereins, Kurt Kadow, auf.

Zweimal Hunde gerettet

Im vergangenen Jahr sind im Landkreis  278 Anzeigen wegen nicht artgerechter Tierhaltung im Veterinäramt eingegangen, informiert Dr. Monika Walter, stellvertretende Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises. Davon haben sich in 37 Fällen die Vorwürfe während der Kontrolle nicht bestätigt.

Vorwürfe, die sich meist auch bestätigen, sind nach wie vor: zu geringe Zwingergröße, fehlender Sozialkontakt, nicht ausreichende Versorgung mit Futter und Tränkwasser, unhygienische Haltungsbedingungen nicht nur im Zwinger, sondern auch im Wohnbereich. Das trifft meist bei Wohnungshaltung vornehmlich von Katzen,  aber auch immer noch die Kettenhaltung von Hunden zu.

In zwei Fällen konnten Hunde mit ähnlich hochgradiger Abmagerung wie im Falle des in Neubrandenburg tot aufgefundenen Hundes, rechtzeitig aus Wohnungen gerettet und in Tierheimen untergebracht werden, so Monika Walter. In mindestens vier Fällen mussten Tierhalteverbote ausgesprochen werden, die auch nachgeprüft werden. In mindestens fünf Fällen waren Anzeigen wegen des dringenden Anfangsverdachtes von Straftaten im Sinne von Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Hier konnten „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden wegen der Haltungsbedingungen bzw. mangelnder Versorgung der Tiere“ nicht ausgeschlossen werden.