Landgericht Neubrandenburg
Tod wegen Ehrverletzung – Urteil gefallen
Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min
Für den gewaltsamen Tod eines Mannes in Neubrandenburg sollen die beiden jungen Angeklagten für mehrere Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte den 20-jährigen Haupttäter am Dienstag zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahre und sechs Monaten, ein 17-jähriger Tatbeteiligter soll für drei Jahre und neun Monate in Haft. Beide wurden wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, vom ursprünglichen Mord-Vorwurf war die Anklagebehörde in ihrem Plädoyer am Vormittag bereits abgerückt.
Unter Forderungen der Staatsanwaltschaft
Damit blieb das Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die fünfeinhalb Jahre Haft für den älteren Angeklagten aus dem Iran und für den 17-jährigen Komplizen aus Afghanistan eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert hatte.
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Anlass für die Gewalttat im Februar in Neubrandenburg war die Beleidigung einer Freundin des 20-Jährigen. Das Opfer, ein 30 Jahre alter Mann aus Afghanistan, soll die Frau als „Schlampe“ bezeichnet haben. Dies sei als „Ehrverletzung“ betrachtet worden. Dieses Motiv sei als „niedriger Beweggrund“ zu werten, sagte die Anklägerin. Einen Tötungsvorsatz habe es aber nicht gegeben.