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Tod in Alt Rehse

Urteil im Fall Sarah H. gefallen

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Zum zweiten Mal hat das Landgericht Neubrandenburg ein Urteil zum qualvollen Tod von Sarah H. gesprochen. Der frühere Lebensgefährte der 32-Jährigen wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Veröffentlicht:19.06.2020, 10:11

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Das Landgericht Neubrandenburg hat den Angeklagten im Todesfall Sarah H. am Freitag zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Das Gericht stellte eine verminderte Schuldfähigkeit fest. Für die Zeit in der Untersuchungshaft wird der 54-Jährige teilweise entschädigt. Gegen das Urteil kann Revision beantragt werden.

Mit dem Urteil endete eine jahrelange Prozessserie in diesem spektakulären Fall. Der im Februar 2019 begonnene Revisionsprozess gegen den 54-jährigen Lebensgefährten des Opfers lief grundsätzlich hinter verschlossenen Gerichtstüren. Es sei vor allem um die Schuldfähigkeit des Angeklagten gegangen, da seien auch etliche persönliche Details erörtert worden, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien, begründete ein Gerichtssprecher das Prozedere. Erst zur Urteilsverkündung am Freitag waren Zuschauer zugelassen worden.

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Anklage lautete „Körperverletzung mit Todesfolge”

Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen worden. Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann seine 32-jährige Lebensgefährtin aus Rheinland-Pfalz im Sommer 2016 im Streit in seinem Haus im kleinen Dorf Alt Rehse (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) nackt ans Bett gefesselt und gepeitscht haben. Ob dies allerdings todesursächlich gewesen sei, könne nicht festgestellt werden, sagte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Die Leiche war von Polizisten Wochen später im Haus gefunden worden. Der Angeklagte und das Opfer hatten sich im Internet kennengelernt und anschließend in Alt Rehse zusammen gewohnt.

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Bundesgerichtshof hatte erstes Urteil beanstandet

Das Landgericht Neubrandenburg hatte den Tatverdächtigen in erster Instanz im März 2017 wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil allerdings beanstandet, weil der „Geisteszustand des Angeklagten“ nicht genügend untersucht worden sei. Laut eigener Aussage war der Angeklagte zur Tatzeit davon überzeugt, der Bundesnachrichtendienst forsche ihn aus und habe Sarah H. als Spitzel zu ihm geschickt. Durch Folter habe er Informationen erzwingen wollen. Diesem „behaupteten Motiv”, so heißt es im BGH-Beschluss, habe „ersichtlich eine Wahnvorstellung zu Grunde” gelegen. Möglicherweise habe der Angeklagte seine Tat nicht als unrecht empfinden können.

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Sarah H. bekannt durch TV-Kuppelshow „Schwer verliebt”

Ein erster – im April 2018 begonnener – Revisionsprozess war aufgrund von Krankheit und Ruhestand von Richtern am Landgericht geplatzt. Am 5. Februar 2019 war der jetzige zweite Revisionsprozess gestartet worden. Laut Landgericht sind in den vergangenen 16 Monaten an 52 Verhandlungstagen vier Sachverständige und 81 Zeugen gehört worden – darunter auch etliche Bewohner aus Alt Rehse.

Der Angeklagte hatte seit der Festnahme 2016 bis zum Februar 2019, als der Revisionsprozess begann, in Untersuchungshaft gesessen. Seitdem war er auf freiem Fuß. Die zum Todeszeitpunkt 32-jährige Sarah H. war einem Teil der Öffentlichkeit auch durch einen früheren Auftritt in der TV-Kuppelshow „Schwer verliebt“ bekannt geworden.