StartseiteRegionalNeubrandenburgUrteil zu „Thor Steinar“-Laden lässt weiter auf sich warten

Räumungsklage

Urteil zu „Thor Steinar“-Laden lässt weiter auf sich warten

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Der umstrittene „Thor Steinar”-Laden in Neubrandenburg kann wohl das Weihnachtsgeschäft ungestört mitnehmen. Die Berufung gegen die Räumugsklage ist weiter anhängig.
Veröffentlicht:28.11.2020, 14:16

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Sieben Monate nach Einlegung von Berufung gegen die Räumung eines „Thor Steinar“-Ladens in Neubrandenburg steht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Mecklenburg-Vorpommern in Rostock weiter aus. Es gebe in dem Verfahren keinen neuen Sachstand, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts auf Nordkurier-Anfrage mit. Der Betreiber des Ladens, der die in rechten Kreisen beliebte Modemarke „Thor Steinar“ führt, hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Neubrandenburg von Anfang März Berufung eingelegt.

Vermieterin sieht sich getäuscht

Die Neubrandenburger Richter hatten entschieden, dass die Skytec Outlets GmbH mit Sitz in Mittenwalde (Brandenburg) als Geschäftsbetreiber den Laden in der Stargarder Straße räumen muss. Die Vermieterin hatte gegen die Betreiber geklagt, weil sie sich über die Verkaufsabsichten vor allem in Bezug auf die „Thor Steinar“- Marke „arglistig getäuscht“ sah. Nach einem höchstrichterlichen Urteil hätte er die Verkaufsabsichten offenlegen müssen.

Die Modemarke „Thor Steinar“ gilt als Erkennungszeichen in der rechtsextremen Szene, welche von den Inhabern des Labels durch Erlöse auch finanziert werden soll. Nach Ladenöffnung im Januar 2019 hatte es wiederholt Proteste von Mitgliedern linker Gruppen gegeben. mio