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Keine Ausbaubeiträge

Was wird aus den Vorhaben für den Straßenbau?

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Die Ankündigung der Landesregierung für 2020 die Straßenausbaubeiträge nicht mehr zu verlangen, lässt Kommunalpolitiker mit einem Problem zurück, das sie im Moment noch nicht lösen können.
Veröffentlicht:03.01.2019, 06:14

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Die Idee hört sich gut an. Ab 2020 keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen zu müssen, das scheint doch nur zum Vorteil. Immerhin funktioniert das in anderen Bundesländern schon. Anwohner würden in so einem Fall nicht mehr zur Finanzierung von Straßen und Wegen mit herangezogen. Landespolitiker wie Marc Reinhardt kündigten diese Vorhaben der Landesregierung Ende des vergangenen Jahres voller Stolz an. Nur lässt diese Ankündigung Kommunalpolitiker verwirrt zurück. Denn was wird mit vorgesehenen Straßenbauvorhaben für dieses Jahr?

In Altentreptow geht es zum Beispiel um die Gartenstraße, die erneut in die Planungen aufgenommen wurde, aber auch in Gemeinden wie in Röckwitz sollen Straßen neu gebaut werden. Doch gerade in diesen Fällen fragen sich die Verantwortlichen, wie soll denn die ganze Sache funktionieren? Wie soll Anwohnern begreifbar gemacht werden, warum sie in diesem Jahr noch zahlen müssen und im kommenden Jahr darauf nicht mehr. Logische Schlussfolgerung für einige: Wartet einfach mit den Vorhaben. Doch so einfach ist es eben nicht. Meist hängen Fördermittel an solchen Sanierungen und die würden dann verfallen, wenn die Gemeinde oder die Stadt das Geld nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt abruft.

Mit zehn Prozent am Aufwand beteiligt

Warum nicht einfach die Satzung außer Kraft setzen, so die Idee in einigen Gemeinden und auch bei manchen Ausschussmitgliedern der Treptower Stadtvertretung. Aber hier schob Fachgebietsleiterin Silvana Knebler ganz schnell den Riegel vor. Laut Kommunalabgabengesetz sei es nicht möglich, die Satzungen für die Straßenausbaubeiträge auszuhebeln. Die Beiträge müssen gezahlt werden. „Zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung und den Umbau der notwendigen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sind Straßenbaubeiträge zu erheben“, heißt es im Kommunalabgabengesetz. Darin steht auch, dass Gemeinden und die Stadt sich mit 10 Prozent am Aufwand beteiligen müssen. Natürlich werden Fördermittel angerechnet.

Vor gut einem Jahr mussten alle Gemeinden im Amtsbereich Treptower Tollensewinkel ihre Satzungen aus den 1990er-Jahren überarbeiten und die notwendigen Anteile der Anwohner sogar noch erhöhen, bei Androhung einer Ersatzvornahme durch die Rechtsaufsicht des Landkreises. Denn die meisten Gemeinden wollten es bei den alten Anteilen belassen. Nun also eine geplante Kehrtwende ab 2020.

Es sei nur möglich, die Baumaßnahmen soweit wie möglich ins Jahr hineinzuziehen, sodass die „Abrechnung“ dann im Jahr 2020 erfolgen kann. Das könnte vielleicht eine mögliche
Variante sein, sagte Silvana Knebler.

Bartl: Abschaffung der Beiträge ist populistisch

Altentreptows Bürgermeister Volker Bartl hält die geplante Abschaffung der Ausbaubeiträge für populistisch. Er argumentierte mit einem konkreten Beispiel. Die Stadt plane eine Straße in der Stadt zu erneuern. 200 000 Euro könnte diese Maßnahme kosten. Es ist eine Anliegerstraße, damit könnten
75 Prozent der Kosten umgelegt werden. Das mache etwa 137 000 Euro aus, die von den Anliegern zurückgefordert werden könnten. Auch anderswo fallen vielleicht sogar noch höhere Ausfälle an. Ob dann 30 Millionen Euro aus der einprozentigen Erhöhung der Grunderwerbssteuer reichen, das bezweifelt der Verwaltungschef. Denn diese Summe müssten sich alle Städte und Gemeinden im Land untereinander aufteilen, um fehlende Anliegerbeiträge zu ersetzen.