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Benefizkonzert

Wie viel „G“ gilt eigentlich für die Polizei?

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Mit ihren Benefizkonzerten sammelt die Polizei regelmäßig Geld für wohltätige Zwecke – so auch Freitagabend in Neubrandenburg. Die Hygieneregeln warfen im Vorfeld aber Fragen auf.
Veröffentlicht:16.10.2021, 06:03

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Das 25. Jubiläumskonzert ließ lange auf sich warten. Mehrfach wurde es pandemiebedingt verschoben, doch am Freitagabend erklangen dann die Instrumente zum Benefizkonzert des Polizeipräsidiums Neubrandenburg und der Gewerkschaft der Polizei. Mitsamt einer Premiere: Ein Dirigierkurs der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst aus Frankfurt am Main mit Leiter Vassilis Christopoulos und die Neubrandenburger Philharmonie boten mit Werken von Johann Strauß und Richard Strauss „Tänzerisches und Brillantes“, wie die Polizei es im Vorfeld bereits nannte.

Mit den Erlösen wurden bereits bei vergangenen Jahren ehrenamtliche Vereine unterstützt, bereits jetzt sei eine Spendensumme von rund 10.000 Euro eingenommen worden, hieß es von der Polizei. Hauptbegünstigter sei in diesem Jahr der Weiße Ring, dessen Landesverband MV sein 30-jähriges Bestehen feiert.

Impf- und Genesungsnachwiese wurden nicht kontrolliert

Bemerkenswert waren dabei zunächst die Hygieneregeln für die 390 Zuschauer. Corona-Tests brauchte es nicht, lediglich die Einhaltung der Abstände und der Maskenpflicht bis zum Platz sowie ein Hinterlassen der Kontaktdaten waren gefordert. Eine „0-G-Regel“ ausgerechnet bei einer Polizeiveranstaltung?

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„Es ist alles in Abstimmung mit dem Landkreis geplant, das Gesundheitsamt hat das Hygienekonzept abgenickt“, sagte Polizeisprecherin Nicole Buchfink. Die Organisatoren hatten sich anderweitig ordentlich gestreckt. Mit mehr als 600 verkauften Karten sei das Konzert bereits ausverkauft gewesen. Rund 200 Personen hatten die Karten zurückgegeben und auf die Erstattung zwecks Spende verzichtet. Der Landkreis bestätigte auf Nachfrage, dass alles seine Richtigkeit hat und im Einklang mit der geltenden Corona-Landesverordnung ist. Es werde aber die 2-G-Regel gelten. „So hat es die Polizei auch bei uns angezeigt“, sagte Sprecherin Haidrun Pergande. Entsprechend hätten tatsächlich zunächst Impf- und Genesungsnachweise kontrolliert werden müssen. Doch das hatten die Veranstalter nicht getan. Die Registrierung würde ausreichen, sagte eine Sprecherin am Abend.