StartseiteRegionalNeustrelitz▶ Ärztekammer prüft Verdacht auf falsche Atteste in der Seenplatte

Maskenpflicht

▶ Ärztekammer prüft Verdacht auf falsche Atteste in der Seenplatte

Neustrelitz / Lesedauer: 2 min

Eine Mediziner im Ruhestand soll Befreiungen von der Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, ausgestellt haben. Die Angelegenheit ist jetzt angezeigt worden.
Veröffentlicht:05.11.2020, 15:51

Artikel teilen:

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat Kenntnis von einem Mediziner im Ruhestand aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der offenbar in größerem Maße Atteste zur Befreiung von der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung ausstellt. Bei dem Mann soll es sich um einen Corona-Kritiker handeln.

Die Angelegenheit ist bei der Ärztekammer mit Sitz in Rostock angezeigt worden. Die Kammer prüfe jeden begründeten Verdachtsfall, der an sie herangetragen werde, sagte Pressesprecherin Katarina Sass dem Nordkurier auf Nachfrage. „Wir haben Kenntnis von dem von Ihnen geschilderten Vorgang, bitten aber um Verständnis, dass wir uns zu laufenden berufsrechtlichen Prüfungen gegenwärtig nicht äußern können“, bekräftigte Sass. Derzeit sei man mit der Aufklärung des Sachverhaltes beschäftigt.

Hier lesen Sie mehr zum Coronavirus.

Wer Atteste ausstellen darf

Grundsätzlich dürfe jeder approbierte Arzt Atteste zur Befreiung von der Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung ausstellen. Dies sei auch Ärzten im Ruhestand gestattet, allerdings nur im Einzelfall – etwa, wenn es sich um Personen aus dem familiären Umfeld handelt.

Für die Ausstellung eines solchen Attestes müsse allerdings eine medizinische Indikation vorliegen. „Der Arzt muss den Patienten im Regelfall zuvor untersucht haben“, verdeutlichte die Pressesprecherin. Soweit ein Arzt ohne Vorliegen einer medizinischen Indikation entsprechende Atteste ausstelle, handele es sich um einen Verstoß gegen Paragraf 25 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern. Darin geht es um das Ausstellen von Gutachten und Zeugnissen. Ärzte müssen demnach mit der notwendigen Sorgfalt und nach bestem Wissen ihrer ärztlichen Überzeugung vorgehen.

Hier sehen Sie ein Video zur Quarantäne-Regelung:

Strafmaß reicht von Rüge bis Geldbuße

Verstöße gegen diesen Paragrafen können mit einer Rüge der Ärztekammer oder – je nach Schwere der Verstöße – im Einzelfall auch mit dem Verhängen von berufsgerichtlichen Maßnahmen, in deren Ergebnis beispielsweise eine Verwarnung oder eine Geldbuße stehen können, geahndet werden, so Katarina Sass. Der Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz wird über diesen geschilderten Fall hinaus im Landkreis sehr unterschiedlich gehändelt. Nach Nordkurier-Informationen wird in einzelnen niedergelassene Praxen in der Seenplatte nicht auf die Maskenpflicht bestanden.

So soll es Praxen geben, in denen die Sprechstundenhilfen die Patienten ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie keine Maske tragen müssen. „Das finde ich absolut verantwortungslos“, hatte der Hals-Nasen-Ohren-Arzt Tilo Meißler (56) vor wenigen Tagen erklärt. Solche Ärzte würden die Ausbreitung des Virus fördern und beschleunigen, anstatt die Pandemie einzudämmen, wie es ihre Pflicht ist. „Wir stehen an vorderster Front. Gerade wir müssen auf Masken bestehen“, so Meißler“