StartseiteRegionalNeustrelitzAnhörung zur Abhörung, doch die Gerichts-Technik versagt

Drogen-Prozess

Anhörung zur Abhörung, doch die Gerichts-Technik versagt

Wesenberg / Lesedauer: 2 min

Im Strafprozess gegen einen 29-Jährigen, der mit Drogen gehandelt haben soll, sollten abgehörte Telefongespräche im Mittelpunkt stehen. Sollten.
Veröffentlicht:15.12.2017, 17:25

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So spektakulär die Polizei auch vor einigen Monaten über den Drogenring berichtete, den sie in einer groß angelegte Razzia auffliegen lassen hat, so wenig spektakulär zeigt sich die Gerichtsverhandlung. Was ist passiert? Der Angeklagte Wesenberger soll Mitglied eines elfköpfigen Drogenrings sein. Die Kriminalpolizei war monatelang akribisch und intensiv einem Anfangsverdacht nachgegangen. Im Mai wurden dann bei der Razzia mehrere Gebäude in Neustrelitz, Wesenberg, Burg Stargard, Neubrandenburg und etlichen Dörfern durchsucht. Der 29-Jährige soll sich die illegalen Drogen in großer Menge im sogenannten Darknet besorgt haben, um sie dann weiter zu verkaufen. Die Bande soll nach Polizeiangaben Drogen im Wert von rund 100 000 Euro verkauft haben.

Die Wege des Geldes und des vermeintlichen Drogenhandels werden nun vor Gericht aufgeklärt. Die übrigen Verdächtigen der Bande und auch der Vorwurf der Geldwäsche gegenüber einer 54-jährigen Frau werden gesondert verhandelt.

Die Polizei hatte den Angeklagten abgehört

Am Freitag waren vor Gericht die von der Polizei abgehörten Telefongespräche Thema. Die Polizei hatte Richter Henning Kolf am vorangegangenen Verhandlungstag mehrere mitgeschnittene Telefongespräche übergeben. Diese hatte der Richter nun ausgewertet und für den Verhandlungstag einige ausgewählt. Zunächst wurde begründet, dass das Abhören der Telefonate gerichtlich angeordnet gewesen sei, weil die Erforschung des Sachverhaltes sonst wenig erfolgversprechend gewesen wäre.

Allerdings erschwerte an diesem Tag im Landgericht die Technik das Vorankommen in dem Prozess. In den Telefonaten ging es zunächst um neueste Tattoos des Angeklagten, um Gespräche mit seiner Freundin ums Essen, um eine Waschmaschine, die abgeholt werden müsste.

Fortsetzung 2018

Der Anwalt der Gegenseite hinterfragte auch aufgrund der durch die Technik nur schleppenden Vorgehensweise, nach welchen Gesichtspunkten die aufgezeichneten Gespräche ausgewählt worden seinen. Seitens des Gerichtes wurde begründet, dass es bestimmte Tattage gegeben habe, aber auch die telefonischen Kontakte vorher und nachher eine Rolle spielen würden. Doch nach weiteren angehörten Gesprächen erhob der Anwalt des Angeklagten erneut das Wort: „Das entspricht nicht dem Ideal des Strafprozesses“, meinte er und verwies darauf, die Gespräche teilweise akustisch schlecht zu verstehen.

Die neue Technik des Landgerichtes nutze Richter Henning Kolf nicht viel, nach Telefonat zehn war Schluss, die Technik versagte und die Verhandlung musste unterbrochen werden. Mit einem Urteil war an diesem Tag ohnehin nicht zu rechnen. Jetzt wird geht es im Januar weiter.