StartseiteRegionalNeustrelitzAuto verkauft – jetzt soll er Tausende Euro Strafe zahlen

Bußgelder

Auto verkauft – jetzt soll er Tausende Euro Strafe zahlen

Neustrelitz / Lesedauer: 3 min

Für nur 40 Euro hat ein Neustrelitzer seinen alten Wagen an einen Berliner verkauft. Doch der neue Besitzer hält sich nicht an den Kaufvertrag - mit bösen Folgen für den Vorbesitzer.
Veröffentlicht:27.06.2022, 05:49

Artikel teilen:

Bernd Plath mag seinen Briefkasten schon nicht mehr öffnen. Täglich erreichen ihn Bußgeldbescheide. Bei 280 hat er aufgehört zu zählen. Die Forderungen summieren sich mittlerweile auf rund 7000 Euro. Alles begann mit einem schrottreifen Auto, das der Neustrelitzer für 40 Euro an einen Berliner verkaufte.

Lesen Sie auch: Einspruch – mein Bußgeld fürs Rasen ist doch viel zu hoch!

Mahnbescheide aus Dresden, Leipzig und Berlin

Das war Anfang März. Im Kaufvertrag hatte Bernd Plath festgelegt, dass das Auto spätestens drei Tage nach dem Besitzerwechsel abgemeldet wird. Dem ist der neue Eigentümer offenbar nicht nachgekommen. Ihm war es wohl vorrangig darum gegangen, das Kfz-Kennzeichen zu nutzen, wie die Mahnbescheide zeigen. Sie wurden von Behörden quer durch die Republik verschickt, darunter Leipzig, Berlin, Halle und Dresden.

Kennzeichen an einem Porsche

Selbst aus dem Ausland bekommt Bernd Plath Bußgeldbescheide. Allerdings stimmen Kfz-Kennzeichen und Autotyp nicht überein. „Das Kennzeichen wurde mal an einem Porsche, dann wieder an einem Audi bei irgendwelchen Vergehen gesichtet“, sagt Plath. Dabei hatte er einen alten VW verkauft.

Mehr lesen: Polizei stoppt Raser mit 163 Sachen in Dorf in MV

Zunächst habe er auf die Bescheide noch reagiert, in dem er den mahnenden Behörden den Kaufvertrag per Post zusandte. Zuvor hatte er bei der hiesigen Zulassungsstelle die Abmeldung seines alten Autos und des dazugehörigen Kennzeichens beantragt. „Das schien auch keine Probleme zu machen“, schildert er. Zumal er den zuständigen Mitarbeitern auch eine Bescheinigung der Versicherung vorlegte, in der diese bestätigte, dass die Kfz-Haftpflicht für das verkaufte Auto storniert wurde.

Behörde will weiter abwarten

Doch wie sich zeigt, läuft die Zulassung immer noch auf Bernd Plaths Namen. Da half auch nicht, dass er persönlich bei der Zulassungsstelle vorstellig wurde, die für den Käufer in Berlin zuständig ist. Auch die Polizei kann den Übeltäter, der mit Plaths altem Kennzeichen unterwegs ist, nicht aus dem Verkehr ziehen. Denn offiziell ist Bernd Plath der Halter und der bekommt in schöner Regelmäßigkeit die Mahnbescheide, die er nicht zu begleichen gedenkt. Immer wieder legt er nun der Zulassungsstelle im Landkreis die Mahnbescheide auf den Tisch, damit die endlich tätig wird. „Ich verstehe nicht, warum die nicht schon längst eine Zwangsstilllegung eingeleitet haben“, sagt er. Immerhin sei irgendjemand mit dem Kennzeichen ohne Haftpflicht unterwegs. „Ich mag mir gar nicht ausmalen, was los ist, wenn da mal ernsthaft jemand zu Schaden kommt“, sagt der Neustrelitzer.

Lesen sie auch: Führerschein weg – Raser stellt Temporekord in Vorpommern auf

In der Zulassungsstelle im Landkreis ist der Fall bekannt. Hier hat man eine etwas andere Sicht darauf. Wie es heißt, habe man bereits am 23. März den vorgelegten Kaufvertrag an die zuständige Zulassungsbehörde in Berlin weitergeleitet und um Amtshilfe gebeten. Bisher gab es keine Rückmeldung von dort, darum könne man nicht tätig werden. „Sollte der Käufer in Berlin nicht auffindbar sein, wird uns dies mitgeteilt. Nach einer förmlichen Briefaufbietung würde das Fahrzeug dann vier Wochen später von Amts wegen abgemeldet“, heißt es auf Nordkurier-Anfrage.

Zudem liege der Zulassungsbehörde des Landkreises keine Anzeige der Kfz-Versicherung über fehlenden Versicherungsschutz vor. „Sofern diese vorläge, könnten wir ebenfalls tätig werden. Dies wurde mit dem Verkäufer auch so kommuniziert“, schreibt die Zulassungsbehörde. Um solchen Ärger zu vermeiden, empfehle man „grundsätzlich, ein noch zugelassenes Fahrzeug nicht zu verkaufen, sondern es vorher abzumelden.“

Bernd Plath wird sich nun rechtlichen Beistand nehmen.