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Einheitliche Regeln

Freie E-Boote für freie Angler

Neustrelitz / Lesedauer: 2 min

Angler aus ganz MV fordern eine einheitliche Regelung für E-Boote. Der Antrag wird geprüft. Am Nationalpark könnte eine Neuregelung allerdings vorübergehen.
Veröffentlicht:23.06.2019, 07:16

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Angler in Mecklenburg-Vorpommern haben sich zusammengetan. Sie fordern freie Fahrt für Boote mit Elektromotoren auf den Gewässern im Land unter einer einheitlichen Regelung. Dafür wurden hunderte Unterschriften gesammelt.

Gerne als Paradebeispiel angeführt: die Bestimmungen in Brandenburg. Dort dürfen seit Jahresbeginn grundsätzlich Boote mit einer Leistung von bis zu einem Kilowatt auf allen Gewässern fahren. Hierzulande dürfen sie das nur auf Wasserstraßen. „Die Forderung ist, auch auf großen Seen mit diesen Booten fahren zu dürfen, wohlgemerkt nicht auf kleinen. Da könnte man eine bestimmte Hektarzahl festlegen“, sagt Torsten Zell, Vorsitzender des Kreisanglerverbandes Neustrelitz und Mitinitiator der Unterschriftenaktion.

Sicherheit der Angler

„Es geht auch um die Sicherheit der Angler“, sagt Karl-Heinz Brillowski, Präsident des Landesanglerverbands. Bei größeren Gewässern sei die Windanfälligkeit für Boote vergleichsweise höher als bei kleineren. E-Boote seien da sicherer. Zudem würde mit einer Bestimmung mehr Rücksicht auf Touristen, ältere und auch behinderte Angler genommen.

Wie würde sich nun eine Neuregelung für E-Boote etwa auf die Fischerei im Müritz-Nationalpark auswirken? „Aus hiesiger Sicht ist eine Erlaubnis für Boote mit E-Motoren in Schutzgebieten, speziell in den Nationalparken, nicht zulässig“, sagt Dany Poganatz, stellvertretende Leiterin des Nationalparkamt Müritz. Poganatz weißt auf die Nationalparkverordnung hin, wonach wörtlich „motorgetriebene Wasserfahrzeuge“ nicht erlaubt sind, ohne Differenzierung nach Art des Antriebs.

Kreise handhaben Umgang mit E-Booten verschieden

Eine verbindliche Aussage, so Poganatz, könne noch nicht gemacht werden. „Wir gehen jedoch davon aus, dass eine derartige Änderung die Nationalparkgewässer ausnimmt.“ Auch weil die Schutzvorschriften des Nationalparks in der brandenburgischen Verordnung unberührt blieben.

Ganz so weit gehen die Forderungen aber doch nicht. „Es geht um Seen, auf denen ohnehin bereits Ruderboote erlaubt sind, nicht um Gebiete, in denen Angeln nicht erlaubt ist“, sagt Torsten Zell. Die Regelung für E-Boote in Brandenburg findet er zwar gut. Seiner Meinung nach sollte es in MV aber mit den Genehmigungen weitergehen – nur eben unter einer einheitlichen Regelung.

Noch müssen für die Nutzung von E-Booten Einzelanträge eingereicht werden. Die sind Sache der jeweiligen Kreise und werden zum Ärger der Angler sehr unterschiedlich gehandhabt. So ist es im Landkreis Rostock wesentlich einfacher, eine Genehmigung zu bekommen als etwa in Nordwestmecklenburg, sagt Brillowski. Seitens der Politik wurde zugesichert, sich mit dem Anliegen zu beschäftigen.