Neuer Eigentümer möglich
Gericht entscheidet: Parkvilla gehört dem Land
Neustrelitz / Lesedauer: 1 min
Über die Großherzogliche Parkvilla in Neustrelitz gibt es ein Gerichtsurteil. Demzufolge ist die Rückübertragung der noch in Privatbesitz befindlichen Immobilie an das Land rechtens. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, betonte Stefan Bruhn, Pressesprecher am Finanzministerium. Die Frist für eine Berufung läuft zum Wochenende ab.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte sich vor Jahren beim Verkauf der in der Parkstraße befindlichen Villa ein Wiederkaufsrecht eingeräumt. Die damals von dem Investor Kai-Alexander Schlevogt erworbene, unter Denkmalschutz stehende Villa verfällt seit Jahren.
Schlevogt hatte nach eigenem Bekunden dort eine internationale Business-Schule einrichten wollen. Die kam aber nie zustande, der Investor verschwand alsbald wieder. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, soll die Villa erneut durch das Land veräußert werden.