StartseiteRegionalNeustrelitzPlan soll Neustrelitzer Stadtpolitik am Laufen halten

Kommunalpolitik in der Coronakrise

Plan soll Neustrelitzer Stadtpolitik am Laufen halten

Neustrelitz / Lesedauer: 2 min

Um Terminabsagen kommt die Stadtvertretung Neustrelitz nicht herum. Damit die Stadt handlungsfähig bleibt, müssen sich dennoch einige Abgeordnete treffen.
Veröffentlicht:24.03.2020, 16:17

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Die Arbeit muss weitergehen, wenn auch unter eingeschränkten Bedingungen und unter Sicherheitsvorkehrungen. Wurden in der Stadt Neustrelitz zunächst alle demnächst stattfindenden Ausschüsse sowie die Stadtvertretung am Donnerstag in dieser Woche abgesagt, so wurde zuletzt entschieden, dass zumindest der Hauptausschuss am Montag tagen konnte. Vorausgegangen war dieser Entscheidung ein Runderlass des Landesinnenministers. Demnach solle einerseits zwar der Infektionsschutz beachtet, andererseits aber eben die Gemeinden nicht stillgelegt werden.

Es solle nun sichergestellt werden, dass die Kommune Neustrelitz arbeitsfähig bleibt und Entscheidungen demokratisch getroffen werden können, heißt es in einem Schreiben von Bürgermeister Andreas Grund, das dem Nordkurier vorliegt. In Anbetracht der aktuellen Situation solle jedoch ein möglichst reduzierter Personenkreis die Kommunalpolitik am Laufen halten. Im Hauptausschuss gibt es elf Teilnehmende, während sich die Stadtvertretung aus 29 Mitgliedern zusammensetzt.

Abstimmungen per Mausklick sollen möglich werden

Auch wurden zwei Entscheidungen, die eigentlich für die Stadtvertretung vorgesehen waren zu Vorlagen für den Hauptausschuss umformuliert. Um die Sitzung nicht länger als nötig andauern zu lassen, wurde die Tagesordnung reduziert. Zudem werde die Sitzordnung angepasst, damit ausreichend Abstand zwischen den Ausschussmitgliedern eingehalten wird.

Weiterhin abgesagt bleiben hingegen alle weiteren Ausschüsse bis Mitte April und die Zusammenkunft des Ortsrates in Fürstensee. Vorerst eingeplant wird, dass die Sitzungsperiode wieder ab dem 19. April beginnen kann. Offen ist noch die Frage, ob es zu einer Übertragung der Entscheidungsbefugnisse der Stadtvertretung auf den Hauptausschuss oder nachfolgend auf den Bürgermeister kommen müsse.

Als Kreisvorsitzender beim Städte- und Gemeindetag MV kann der Neustrelitzer Bürgermeister zudem darüber informieren, dass der kommunale Spitzenverband einen Antrag auf Standarderprobungsgesetz gestellt habe, wonach Umlaufbeschlüsse oder elektronische Abstimmungen ermöglicht werden sollen. Entscheidungen könnten dann zum Beispiel von jedem einzelnen Gremiumsmitglied per Mausklick von zu Hause aus getroffen werden.