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Einschränkungen im Gerichtsbetrieb

Schweigemarsch zum Abschied vom Amtsgericht

Neustrelitz / Lesedauer: 1 min

Die Tage des Neustrelitzer Amtsgerichts sind gezählt. Demnächst gibt es auch Einschränkungen im Geschäftsbetrieb.
Veröffentlicht:19.01.2015, 19:08

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Schweigemarsch für das verloren ­gegangene Amtsgericht: Strelitzer Bürgerinnen und Bürger wollen sich am 2. Februar um 15.30 Uhr am Gerichts­gebäude treffen, um auf den Verlust der Eigenständigkeit des Gerichtsstandortes aufmerksam zu machen. Ab 2. Februar nämlich existiert in Neustrelitz nur noch eine Zweig­stelle des Amtsgerichts Waren.

Bürger, die hier in den kommenden Tagen noch etwas erledigen wollen, müssen sich sputen. Ab 26. Januar kommt es für das Gericht und ab 29. Januar für das Grundbuchamt zu Einschränkungen des Geschäftsbetriebs.  Allein aus letzterem müssen 25 000 Akten – 550 laufende Meter! – an den zukünftigen Standort nach Waren gebracht werden.

Die letzten Verhandlungen im Erwachsenenstrafrecht hatte es in Neustrelitz bereits Mitte Januar gegeben. Künftig werden an der Außenstelle nur noch Jugendschöffen- und Jugendgerichtsangelegenheiten sowie Jugendfamiliensachen geregelt. Zudem gibt es noch eine Rechtsantrags- und Beratungshilfe. Landesweit gab es gegen die Gerichtsreform  starke Proteste.