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Tierschutz

Seenplatten-Landkreis nimmt Katzenhalter in die Pflicht

Neustrelitz / Lesedauer: 3 min

Knapp 3100 Menschen haben für eine Kastrationspflicht unterschrieben. Für den Landrat ist dies das Signal, durchzugreifen.
Veröffentlicht:15.01.2020, 14:49

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Tierschützer verleihen ihrer Forderungen nach einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Nachdruck. In dieser Woche haben Manuela Jeschke vom Katzenparadies Neustrelitz und Magret Kuhlmann vom Tierschutzverein Waren dem stellvertretenden Landrat Thomas Müller (CDU) eine Petition mit knapp 3100 Unterschriften übergeben.

Mit dieser Aktion machen die Tierschützerinnen erneut auf die ungehemmte Vermehrung von unkastrierten Freigängerkatzen und freilebenden Katzen aufmerksam und fordern die Einführung der Kastrationspflicht vom Landkreis. Die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen kann der Landkreis als zuständige Behörde über sogenannte „Katzenschutzgebietsverordnungen“ nach dem Tierschutzgesetz einfordern. Mit dem Erlass dieser Verordnungen sollen Katzenhalter gezwungen werden, ihre Freigängerkatzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen, um den ungebremsten Nachschub an ungewollten Katzen zu beenden.

Spenden für die Tierschutzvereine gesammelt

Im Gespräch dankte Thomas Müller den beiden engagierten Frauen für ihren Einsatz zum Wohl der Tiere, mit dem sie sich ehrenamtlich eines großen gesellschaftlichen Problems annehmen. Denn niemand sonst als die Tierschutzvereine kümmert sich um die freilebenden und häufig ausgesetzten Tiere, deren veterinärmedizinische Versorgung, Pflege, Fütterung und Unterbringung viel Geld und Einsatz kosten. Geld, das die Tierschutzvereine über Spenden sammeln und das nie ausreicht, um die Tierheime auszufinanzieren, wie Magret Kuhlmann betonte. Zwar unterstützt das Land die Tierschutzvereine landesweit bei der Kastration der Katzen mit jährlich 30 000 Euro, aber diese Mittel reichen bei weitem nicht, um alle notwendigen Kastrationen durchführen zu können. Für die weiteren Kosten, wie zusätzliche tierärztliche Behandlungen und Impfungen, müssen die Tierschutzvereine ohnehin allein aufkommen.

Brennpunkt Gartenanlagen

Thomas Müller sicherte den Tierschutzvereinen die Unterstützung des Landkreises zu. Über die für den Erlass von „Katzenschutzgebietsverordnungen“ notwendigen Voraussetzungen und einzuhaltenden Schritte hatte Dr. Guntram Wagner, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, bereits in der Vorwoche die Verantwortlichen der im Landkreis organisierten Tierschutzvereine umfassend informiert. Gemeinsam soll das Problem angepackt und die Städte, Ämter und Gemeinden mit ins Boot genommen werden. Zunächst gilt es, die Öffentlichkeit zu informieren, sowohl über die Problematik der ungehemmten Vermehrung der unkastrierten Freigängerkatzen, als auch über die für alle Tierhalter bestehende Pflicht, sich um ihre Tiere und deren Nachwuchs zu kümmern, oder eben zu unterbinden, dass ungewollter Nachwuchs entsteht.

Die Tierschutzvereine sicherten zu, dem Veterinäramt die vorhandenen Dokumentationen zur Zahl der betroffenen Katzen, der bei ihnen festgestellten Krankheiten und Verletzungen sowie den bereits durchgeführten Kastrationen zur Verfügung zu stellen. Ins Gespräch kommen will man auch mit den Vorständen der Kleingartenvereine, denn die Gartenanlagen erweisen sich immer wieder als Brennpunkte, in denen Katzen den Sommer über gefüttert werden, sich laufend vermehren und dann im Winter sich selbst überlassen werden. 30 bis 40 solcher Katzen in einer Kleingartenanlage sind keine Seltenheit und das, obwohl die Tierschutzvereine mit viel Aufwand gerade in den Gartenanlagen Katzen fangen und kastrieren. Aber durch das Füttern ziehen immer neue Katzen in die Gartenanlagen, wo sie sich stark vermehren. Es geht darum, die Gartenbesitzer für die Problematik zu sensibilisieren und in die Verantwortung zu nehmen.

Ausnahmen gibt es

Aber auch jeder andere Katzenhalter ist aufgerufen, seiner Verantwortung nachzukommen und seine Freigängerkatzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Ausgenommen sind Rassekatzen zur Zucht, soweit die Kontrolle und Versorgung des Nachwuchses gesichert ist.