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Corona-Pandemie

Testpflicht für Kita-Besuch in der Seenplatte

Seenplatte / Lesedauer: 1 min

Ungeimpfte Eltern in der Seenplatte müssen sich ab Freitag zweimal pro Woche testen lassen, sonst dürfen ihre Kinder die Kita nicht besuchen.
Veröffentlicht:25.11.2021, 10:41

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Für Kitas und Kindertagespflegestellen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten nunmehr strengere Regelungen. Unter anderem müssen sich ungeimpfte Eltern von Kita-Kindern zweimal pro Woche testen lassen. Darauf verweist am Donnerstag eine Sprecherin der Kreisverwaltung. Der 25. November gilt allerdings als Übergangstag. Grundlage dafür ist der 8. Corona-KiföVO ÄndVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit dem KiTa-Stufen-Hygieneplan. Aufgrund der Inzidenz gilt im Seenplatten-Landkreis inzwischen die Stufe „Rot”.

Genesene und Geimpfte von der Testpflicht ausgenommen

Deshalb bestünde die Testpflicht der Eltern als Voraussetzung zur Betreuung der Kinder, heißt es weiter. Das bedeutet, dass „Kinder die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle nur besuchen können, wenn sich die Eltern zweimal die Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2 testen oder testen lassen”, so die Sprecherin. Seien die Eltern geimpft oder genesen, gelte dies aber nicht. Außerdem wurde den Einrichtungen geraten, „derzeit gegebenenfalls keine Eingewöhnung durchzuführen”. Das Gesundheitsamt könne den Angaben zufolge den Besuch (lokal oder auf bestimmte Förderarten bezogen) untersagen, wenn das nach Einschätzung des Infektionsgeschehens und der altersspezifischen Risiken im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2 –Erkrankung dringend erforderlich sei. Die Formulare zur Selbsterklärung der Eltern über ein negatives Testergebnis seien auf der Internetseite des Landkreises zu finden.

Hier kann man sich testen lassen: Liste der Testcenter in der Seenplatte