„König von Deutschland“ muss ins Gefängnis
Halle / Lesedauer: 3 min

dpa
Tumult im Gericht: Der selbst ernannte „König von Deutschland“ schreit und tobt. Bei der Urteilsverkündung am Landgericht Halle rastet er aus. Seiner jungen Lebensgefährtin steht das Entsetzen ins Gesicht geschrieben. Auch die Anhänger des „Monarchen“ im Gerichtssaal 90 sind fassungslos: Denn Peter Fitzek (51) aus der Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt ist am Mittwoch zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.
Er bleibt damit hinter Gittern. Das Gericht folgt nahezu dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft gefordert hatte. Seit Sommer 2016 sitzt der Mann mit der goldenen Krone auf dem Hemd bereits in Untersuchungshaft.
Anleger glaubten, sie bekommen ihr Geld zurück
Die Wirtschaftsstrafkammer spricht Fitzek der besonders schweren Untreue für schuldig. Er habe 550 Anleger geschädigt und 1,3 Millionen Euro veruntreut. Die Anleger hätten ihm ihr Geld, insgesamt 1,7 Millionen Euro, aus Angst vor Banken und den Finanzmärkten anvertraut. „Ihre Anleger haben nichts mehr“, sagt die Vorsitzende Richterin der Wirtschaftsstrafkammer, Ursula Mertens.
Fitzek hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stets zurückgewiesen. Die Richterin betont ausdrücklich, in dem Verfahren gegen den 51-Jährigen gehe es nicht um dessen Ideologie und auch nicht darüber zu entscheiden, ob er ein Reichsbürger sei. Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek der Bewegung zu. Er bestritt vehement, Reichsbürger zu sein und eine rechte Gesinnung zu haben. Die Bewegung erkennt die Bundesrepublik Deutschland nicht an.
Richterin Mertens stellt fest, Fitzeks Anleger seien davon ausgegangen, dass sie ihr Geld jederzeit zurückbekommen könnten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen 2009 und 2013 unerlaubt Bankgeschäfte betrieben und gegen das Kreditwesengesetz verstoßen hat. Fitzek habe keine ordnungsgemäße Buchführung nachweisen können. „Über Jahre hinweg haben Sie vor sich hingewurschtelt. Es hätte dokumentiert werden müssen, wo die Gelder geblieben sind“, sagt Mertens.
„Es sind Massen von Geldern aus ganz Deutschland geflossen“, sagt die Richterin unter Hinweis auf die Aussage von Zeugen. Es war die Rede von Summen von 25 000 Euro bis zu 719 000 Euro. Fitzek habe allein verfügen können und von den Spareinlagen größere Summen Bargeld abgehoben.
Auch ein König muss sich an deutsche Gesetze halten
Mit „Verbrecher“, „Frechheit“, „Ich kann es nicht mehr ertragen, so einen Quatsch zu hören“, versucht Fitzek immer wieder, die Ausführungen der Richterin zu unterbrechen. Sie ermahnt ihn mehrmals zur Sachlichkeit, ebenso einzelne Zuschauer im Saal, die ihrem Unmut über das Urteil Luft machen. Justizbedienstete bringen einen Mann, auf dessen royalblauem T-Shirt „Free Peter“ steht, aus dem Saal.
Die Richterin gibt dem selbst ernannten „König von Deutschland“ auf den Weg: „Sie leben in der Bundesrepublik und müssen sich an die Gesetze der Bundesrepublik halten“. Fitzek hatte auf dem Gelände eines früheren Krankenhauses in Wittenberg sein „Königreich“ ausgerufen.