Nach TV-Bericht

Ermittlungen zu illegaler Ferkeltötung eingestellt

Alt Tellin / Lesedauer: 2 min

Die grausigen TV-Bilder von Ferkel-Tötungen stammen nicht aus der Zucht-Anlage in Alt Tellin, sagt die Staatsanwaltschaft. Es werde deshalb nicht weiter wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.
Veröffentlicht:24.04.2014, 12:08
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  • Author Imagedpa
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Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat ihre Ermittlungen zu angeblich illegalen Ferkeltötungen in Alt Tellin (Kreis Vorpommern-Greifswald) eingestellt. Es gebe keine ausreichenden Hinweise für ein Strafverfahren, sagte am Donnerstag eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Anlass der Ermittlungen gegen Unbekannt war ein TV-Bericht im Dezember 2013. Darin behauptete anonym ein angeblicher Mitarbeiter der Straathof-Gruppe, die in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern große Schweinezuchtanlagen betreibt, dass "überzählige Ferkel" auch in Alt Tellin gleich in der Anlage per Kopfschlag getötet wurden - um rechtzeitig Feierabend zu haben. Es dürfen aber nur nicht überlebensfähige Jungtiere in einem speziellen Raum getötet werden.

6000 Ferkel-Geburten pro Woche

Neben Alt Tellin wurden weiteren Schweinehaltern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen illegale Tötungen vorgeworfen. Die von Tierschützern und Umweltverbänden kritisierte Ferkelzuchtanlage Alt Tellin mit 10 500 Muttertieren war daraufhin durchsucht und Mitarbeiter befragt worden. Pro Woche werden dort rund 6000 Ferkel geboren. Die Bilder im ARD-Magazin "Report Mainz" stammten aber nicht aus Alt Tellin, hieß es von der Staatsanwaltschaft, die wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt hatte. Am Straathof-Hauptsitz in Gladau (Sachsen-Anhalt) waren die Anschuldigungen zurückgewiesen worden.

Missgebildete und unterentwickelte Tiere werden getötet

Experten zufolge sind bei der Zucht statistisch etwa 0,5 Prozent der Ferkel nicht überlebensfähig. Als "überzählig" werden Jungtiere bezeichnet, wenn die Sau mehr Ferkel wirft, als sie Zitzen zum Säugen hat. Überzählige, aber lebensfähige Ferkel werden von Ammentieren - Ersatzmuttertieren - aufgezogen. Getötet werden stark unterentwickelte und missgebildete Ferkel.

Das Schweriner Agrarministerium hatte nach dem Bericht getötete Ferkel aus Alt Tellin untersuchen lassen. Sie sollen nicht überlebensfähig gewesen sein. Laut Tierschutzrecht sei der Kopfschlag für Schweine bis zu fünf Kilogramm Gewicht als Tötungs- und Betäubungsverfahren auch zugelassen, hieß es.