Online-Petition

EU will grüne und blaue Tattoofarben verbieten

Brüssel / Lesedauer: 3 min

In wenigen Stunden haben über 90.000 Menschen eine Online-Petition unterschrieben. Sie wehren sich gegen das drohende Verbot von bestimmten Tattoofarben.
Veröffentlicht:16.01.2020, 16:46
Aktualisiert:06.01.2022, 19:24

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In der Tattoo-Szene geht gerade die Angst um. Viele Tätowierer haben Infobroschüre in ihren Läden ausgelegt, sprechen Kunden online an, wollen sie aufklären. Denn die Europäische Union, genauer die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), will blaue und grüne Tattoofarbe verbieten lassen. Als Behörde der Union ist die ECHA für Bewertung und Empfehlungen für Zulassungen oder Verbote von Chemikalien zuständig.

Verankert sind die Regelungen zu Tattoofarben im europäischen Chemikalienrecht, der sogenannten REACH-Verordnung. Hier ist aktuell eine Änderung vorgesehen, die einen starken Einfluss auf die Tattoo-Branche haben könnte und den Tätowieren die großen Sorgen bereitet. Geplant ist, die Farbpigmente Blue 15 und Green 7 zu verbieten, da sie in kosmetischen Produkten unzulässig sind. Dadurch könnte sich das mögliche Farbspektrum für bunte Tattoos so stark reduzieren, dass rund 2/3 der aktuellen Farbpalette wegfallen würde – nicht mehr gestochen werden kann.

Ist ein Verbot zu rechtfertigen?

Tatsächlich ist es laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nicht klar, wie die Farbpigmente in der Haut reagieren. Es wird davon ausgegangen, dass sich einige Farbpigmente in den Lymphknoten absetzen können. Genauere medizinische Folgen sind jedoch nicht bekannt. Würde ein Farbpigment von der Behörde jedoch als bedenklich eingestuft werden, wäre ein Nutzungsverbot die Folge. Das ist bei Blue 15 und Green 7 allerdings nicht der Fall.

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Der Hauptkritikpunkt an der Auslegung der ECHA im Bezug auf die Gefahr der beiden Farben ist, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen würden, wie es einstimmig in zahlreichen Tattoo-Blogs heißt. In der kosmetischen Branche sei es sinnvoll, „dass es Verbote für Produkte gibt, die für Schleimhäute ungeeignet sind oder eine langfristige Färbung der Haut verursachen”, schreibt etwa der Tattoo-Blog „feelfarbig” in einer Stellungnahme. Statt Verboten aufgrund von Produkteigenschaften, die für Tattoos keine Rolle spielen, fordert die Branche eigene Regelungen bei der EU. Tatsächlich will die ECHA beide Pigmente in Tattoofarben verbieten, weil sie laut Kosmetikverordnung auch in Haarfarbe verboten sind und Tattoofarben als Kometika gelten.

Online-Petition erreicht Tausende

Aus diesem Grund rennen Tätowierer und Hersteller von Tattoofarben gerade Sturm gegen die Verbotspläne der EU. Zum Einen, weil das Verbot aus den falschen Gründen gefordert werde, zum Anderen, weil es existenzielle Probleme für die Branche bedeuten könne. Immerhin sind laut einer Schweizer Studie aus dem Jahr 2018 12 Prozent aller Europäer tätowiert. Ein riesiger Markt, von dem ein Teil sicherlich auch mit bunten Pigmenten versorgt werden möchte.

Seit dem 15. Januar gibt es die Online-Petition „#TATTOOFARBENRETTEN – 2020” auf der Plattform open-petition nun schon. In den wenigen Stunden haben sich bereits über 90.000 Menschen gegen ein Verbot der Pigmente ausgesprochen. Genau einen Monat, bis zum 15. Februar, soll die digitale Unterschriftensammlung laufen. Dann wird sie eingereicht. Die Forderung: „Der Bundestag möge beschließen, das Vorhaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) (...) zu verhindern oder abzulehnen. Laut werden. Bunt bleiben.”