Revision

Gericht hebt Urteil gegen Kinderschänder in Wolfsmaske auf

München / Lesedauer: 2 min

Ein damals 45-jähriger Mann vergewaltigte im Sommer 2019 eine 11-Jährige und tarnte sich mit einer Wolfsmaske. Das Urteil gegen ihn fällt möglicherweise zu hart aus, sagt der BGH.
Veröffentlicht:09.05.2022, 11:35
Aktualisiert:09.05.2022, 11:49

Von:
  • Author Imagedpa
Artikel teilen:

Im sogenannten Wolfsmasken-Prozess von München wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Kindes muss neu verhandelt werden. Gegen das Urteil vom 13. Juli 2021 bestünden durchgreifende rechtlichen Bedenken, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit. In dem Beschluss vom 22. März gab der BGH damit der Revision des Angeklagten teilweise statt und verwies die Sache an das Landgericht München I zurück.

Täter eingschlägig vorbestraft

Das Landgericht hatte einen damals 45-Jährigen zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zuvor hatte er gestanden, eine Elfjährige im Juni 2019 in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht zu haben. Zur Tarnung hatte er eine Wolfsmaske getragen. Bei der Bemessung der Freiheitsstrafe habe die Jugendschutzkammer die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht in den Blick genommen, bemängelte nun der BGH. Der Senat könne nicht ausschließen, dass die Kammer bei rechtsfehlerfreier Würdigung zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe gelangt wäre.

Lesen Sie auch: Vergewaltiger mit Wolfsmaske will Urteil anfechten

Der Angeklagte ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft und kam nach der Tat in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik. Die Wolfsmaske wurde in einem Abfallcontainer in der Nähe seines Wohnortes gefunden, nach dem er den Ermittlern gesagt hatte, wo sie suchen müssen.

Die Tat hatte eine Debatte um die Resozialisierung von Sexualstraftätern ausgelöst. Denn der Tatverdächtige war schon zuvor für einige Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und lebte vor der Tat in einer therapeutischen Wohngemeinschaft. „Der Verdächtige war aufgrund richterlicher Entscheidung im Maßregelvollzug untergebracht und befand sich in der Lockerungsstufe des sogenannten Probewohnens”, teilte das Amt für Maßregelvollzug nach der Festnahme des Mannes mit.