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Krudes Manifest

Hanau-Schütze erstattete angeblich mehrmals Anzeige bei Polizei

Hanau / Lesedauer: 2 min

Tobias R. soll zehn Menschen und sich selbst getötet haben. In einem kruden Manifest äußert er sich rassistisch, behauptet aber auch, wegen illegaler Überwachung mehrere Anzeigen gestellt zu haben. Warum reagierten die Behörden nicht?
Veröffentlicht:20.02.2020, 15:54

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Zehn Todesopfer, ein toter Tatverdächtiger und ein 24 Seiten langes Manifest – die blutige Tat in Hanau und deren Hintergründe sind noch unklar. Für die Ermittlungsbehörden stellen sich viele Fragen – auch kritische Fragen in Richtung Polizei und Generalstaatsanwaltschaft stehen im Raum.

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Als Sportschütze offenbar Zugang zu Waffen

Beispielsweise: Hätten die Behörden den mutmaßlichen Todesschützen Tobias R. nicht schon früher auf dem Schirm haben können und sollen? Laut Manifest und Medienberichten soll Tobias H. als Sportschütze Zugang zu Waffen gehabt haben. Gleichzeitig behauptet der 43-Jährige in seinem 24-seitigen Schreiben, dass er mehrmals bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft Hanau und beim Generalbundesanwalt Anzeigen wegen illegaler Überwachung gestellt habe. Waffenbesitz auf der einen, vermeintlicher Verfolgungswahn auf der anderen Seite – hätten die Behörden vor dem Hintergrund dieser Kombination hellhörig werden müssen? Hätten sie Tobias R. im Blick haben müssen?

Tobias R. soll von der Polizei abgewiesen worden sein

Bereits im Januar 2002 will der mutmaßliche Attentäter erstmals zur Polizei gegangen sein, um illegale Überwachung anzuzeigen. Ergebnislos, wie er in seinem Manifest behauptet. Gut zwei Jahre später, im Herbst 2004, sei er nach seinen eigenen Worten wegen seiner vermeintlichen Überwachung bei einer Polizeidienststelle erneut abgewiesen worden sein. Und im vergangenen Jahr soll er sich an die Staatsanwaltschaft Hanau und den Generalbundesanwalt wegen der angeblichen Überwachung gewandt haben. Als all diese Versuche, bei der Polizei auf seine Situation aufmerksam zu machen, nicht gefruchtet hätten, habe er laut seines Manifestes mehrere Privatermittler kontaktiert – doch auch die hätten ihm nicht helfen können.

Sowohl die genannten Aspekte als auch die weiteren Inhalte des Manifests würden geprüft werden, hieß es auf Nachfrage des Nordkurier vom Generalbundesanwalt. Der hat die Ermittlungen nach den tödlichen Schüssen in Hanau übernommen. Einzelheiten, so hieß es von der Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe, könnten zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht beantwortet werden.